Beiträge von Phil Saddei

    Ok, danke für eure Antworten! Ich dachte man müsste mit dem Leergewicht der Maschine rechnen. Ich denke ich werde sie dann einfach um diese 2 verdammten kW drossel, wenn ihr sagt, dass das einem Polizisten auffallen und man damit seinen Führerschein aufs Spiel setzen würde.

    Hallo!
    Ich würde mir sehr gerne eine neue Duke 390 (2016) zum A2 Führerschein kaufen und habe mich deswegen viel im Internet über die Maschine belesen, habe jedoch noch ein paar Fragen.
    Und zwar habe ich auf YouTube ein Video von 2014 gesehen (

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    ) in dem behauptet wird, dass die Duke 390 in Europa alle A2 Regulierungen einhält. Jedoch wiegt die Duke von 2014 doch nur 150 kg bei einer Leistung von 32 kW, womit das minimale Leistungsgewicht von 5 kg pro kW nicht erreicht wäre. Deswegen frage ich mich, ob man die Duke 390 von 2014 nun drosseln müsste oder nicht und was bei der Duke von 2016 der Fall ist, da die mit 139 kg ja noch weniger wiegt. Wenn man das durchrechnet, dann käme für das 2016er Modell eine Höchstleistung von 27,8 kW raus, jedoch steht auf der offiziellen Seite von KTM (http://www.ktm.com/de/naked/390-duke-2016/ man muss unten auf der Seite einmal bei den Spezifikationen weiterblättern, dann steht es ganz rechts), dass man die Duke 390 lediglich auf 30 kW drosseln müsste, um sie mit dem A2-Führerschein fahren zu dürfen.
    Also wie viel Leistung darf ich jetzt vom Gesetz her behalten und ist es wirklich so schlimm diese 2 kW nicht wegzudrosseln, zumal das doch wahrscheinlich sowieso keinem Polizisten auffällt. Ist es bei einer 2 kW Differenz wirklich schon fahren ohne Führerschein?