Das Tönen der Scheinwerferscheibe ist in der STVO grundsätzlich verboten. Es darf nur für Showzwecke gemacht werden solang du nicht am Strassenverkehr teilnimmst.
Hatte an meiner ersten SD den Scheinwerfer mit Tönungsfolie beklebt, der TÜV hat mir nicht den Segen gegeben.
Musste an Ort und Stelle die Folie entfernen, war aber auch in meinem Interesse da ich sonst meine SD wieder vorführen sollte.
Gruß Siggi