Erstmal danke für eure Antworten und noch schöne Ostern! 
Ich war am Kauftag leider so nervös/aufgeregt (bin ich immer bei neuen Mopeds/Autos, total dämlich
) das ich vergessen habe nach den E-nummern zu schauen. Ich hatte ihn halt gefragt ob die Anlage konform ist, was er
bejaht hat, das habe ich ihm zunächst abgekauft.
Der alte Pott war leider nicht dabei, bei Ebay Kleinanzeigen wurde die Serienanlage für teilweise 600€ gehandelt
Wobei da im Kaufvertrag keine Rede von ist. Wenn er sich hätte absichern wollen, hätte er dies ja eigentlich im Kaufvertrag erwähnen müssen (Nach dem Motto: Auspuffanlage hat keine Zulassung, nur für Rennzwecke - in diesem Fall wäre er ja zu 100% aus dem Schneider)
Hatte mich parallel mal im Juraforum erkundigt, dort wurde mir gesagt das die vereinbarte Beschaffenheit abweicht und der Verkäufer die Sache nachbessern muss. (so hatte ich es im Studium eigentlich auch gelernt).
Aber wahrscheinlich muss ich mal einen Anwalt konsultieren .. evtl. reicht ja "Frag einen Anwalt"
"§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
3. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."