So so...
Kuckst du: BGH VIII ZR 206/12
Nur passt der Fall des Urteils nicht im Fall des Threaderstellers. Im Urteil geht es um ein Gebrauchtfahrzeug, das von einem Gebrauchtwagenhändler mit der Formulierung in der Rechnung "inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie zum Preis von..." verkauft wurde.
Daran schließt sich dann die Frage an, ob die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt ist, dann soll eine Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen eine andere Werkstatt ausgeschlossen war, möglich sein. Dieser Ausschluss ist laut BGH unwirksam mit der Folge, dass ein Garantieanspruch vorliegt.
Oder, ob die Inspektionen das Entgelt für die Garantie sind, dann findet keine Überprüfung der AGB statt, und ein Garantieanspruch ist nicht gegeben, wenn in einer anderen Werkstatt repariert wurde.
Im Fall des verhandelten Gebrauchtwagenkaufes nahm der BGH an, dass die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt wurde, also obige erste Alternative vorliegt. Folge, Garantie blieb erhalten.
Wie das bei einem Neuwagen oder Neumotorrad gesehen wird, hat der BGH nicht entschieden. Da hängt es dann sowohl von den Formulierungen des Vertrages ab, als auch von der Frage, ob man die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt, oder die verpflichtenden Inspektionen die Garantie finanzieren. Es ist also nicht klar, wie die Rechtsprechung in einem solchen Fall entscheiden würde.
Deshalb kann man dem Threadersteller raten, bis zum Ablauf der Grantie alle erforderlichen Inspektionen bei KTM machen und ins Scheckheft eintragen zu lassen. Nur dann ist er auf der sicheren Seite und KTM kann sich nicht rausreden.
Insgesamt finde ich die Rechtsprechung des BGH bei diesem Urteil nicht zielführend. Garantie ist die freiwillige Zusicherung eines Herstellers, über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, für einen bestimmten Zeitraum für die Mangelfreiheit seines Produktes einstehen zu wollen. Wenn es aber eine freiwillige Zusicherung ist, dann darf der Hersteller auch die Bedingungen dafür festlegen, dergestalt, dass nur dessen Werkstätten Reparaturen leisten dürfen, wenn die Garantie erhalten bleiben soll.