Auch wenn es noch nicht im richtigen Bereich gepostet ist, gebe ich mal ein kurzes Kommentar hier ab.
Einfach mal bei Google den § 19 StVZO suchen und lesen.
Dort wird man im § finden :
" (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Und wenn ein freundlicher
sagt, die Anlage ist zu laut, dat is nich originaal, wird er weiterhin das Motorrad stilllegen, da es immer noch diesen Absatz und die Zulassungsordnung in Deutschland gibt. Ob die Anlage tatsächlich Original ist, wird dann nach wie vor ein Gutachter bzw. der TÜV nachhalten.
Wäre schon interessant, wenn die StVZO abgeschafft wird, wie einige das glauben. Dann würd ich mir erst mal ein Fahrzeug nach meinen Wünschen bauen.....
Gruß
Achim
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