So!
Der Lenker ist nun eingetragen!
Eine §21StvO- Abnahme ist es nun geworden. Grund: der Lenker steht nicht im eigentlichen Gutachten, sondern es gibt nur ein Zusatzschriftstück v. Magura, dass der CPX-Lenker (und ein paar andere auch)
die gleiche Festigkeit/Material usw wie die im Gutachten aufgeführten Lenker haben. (also eine Ergänzung zum alten Gutachten)
Der Prüfer in der Niederlassung hat sich den Sachverhalt genau angesehen und ingenieurmäßig gehandelt (Papiere kontrolliert, Freigängigkeit geprüft usw.), also genau so wie es richtig ist.
Der Prüfer von der Niederlassung wo ich zuerst war, hatte leider keine Ahnung und redete immer wieder von der TÜV-Stelle, die Materialien prüft (das wäre die richtige Anlaufstelle gewesen, wenn ich den Lenker selbst gebaut hätte oder es keine Papiere dafür gegeben hätte).
Viele Grüße und eine tofte Saison euch allen.