Hallo Leute,
um etwas Klarheit in das Thema Speedindex zu bringen, hier mein Senf dazu:
Die 1290 SAR ab Baujahr 2018 ist gedrosselt auf 228km/h und hat vorn sowie hinten den Speedindex V.
KTM hat bei der Daten-Übertragung der Drosselung der 18er 1290SAR an das KBA und somit an die Zulassungsstellen einen Fehler begangen und die neuen Daten nicht korrekt angegeben. Als Folge bekommt man bei der Zulassungsstelle häufig hinten ein W statt des V in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.
Falls das geschieht, besteht darauf, dass eure Zulassungsmitarbeiterin in die digital COC-Papiere schaut. Das können die und dort ist der korrekte Speedindex V auch fürs Hinterrad hinterlegt.
Mit dem Speedindex V für vorn und hinten darf man schon einige Reifen in D legal fahren.
Jetzt nochmal allgemein zu dieser Speedindex-Problematik.
Laut EU-Recht ist es weiterhin erlaubt, sofern es nicht dauerhaft geschieht, dass man M+S Stollenreifen mit niedrigerem Speedindex fährt, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs es hergibt.
Und es ist auch egal, in welchem Jahr der Reifen produziert wurde (das mit dem Produktionsjahr bis 2017 beruht auf die nur in Deutschland geltende Übergangsfrist der Anerkennung von M+S-Reifen als Winterreifen bis September 2024).
Deutschland hat es versäumt, diese Problematik in der StVZO korrekt zu berücksichtigen.
Ein nationales Gesetz darf sich jedoch nicht über ein EU-Gesetz hinwegsetzen. Aus diesem Grund ist dem EU-Recht Vorrang zu gewähren.
Bedeutet, rein rechtlich dürft ihr auch in Deutschland mit den Stollenreifen auf euren Adventure-Raketen unterwegs sein.
Im Zweifel und weil sich kaum ein Polizist und ein TÜV-Sachversändiger mit diesem Problemfall auskennt, müsstet ihr euch bei einer polizeilichen Anzeige durch die Instanzen klagen.
Grüße,
doppel7