Beiträge von canyonbiker

    @ktmtreiber1


    ..........und mich ärgert in solchen Foren immer wieder, dass sich Leute über Worte aufregen, die nur zur Klarstellung/Erklärung dienen soll.


    Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich mich in den anderen Threads (außer 690 Duke) nicht beteiligen darf. Da sollte ich wohl mal die Forumsregeln lesen.


    Beleidigungen gehören hier auf jeden Fall nicht hin. Was ich wie beruflich mache und welche Kenntnisse ich im Bereich der FZV und StVZO habe, werde ich hier nicht schreiben.


    Damit ist für mich der Thread erledigt.


    Und Tschüss.........

    Ein kuzes Statement dazu: Die eingeschlagene E-Nummer heißt noch lange nicht, dass das Zubehörteil zulässig ist. Den Nachweis muss nach neuster Gesetzeslage der Halter führen. Sich nur auf die E-Nummer zu verlassen ist sehr schwammig. Kaum ein TÜV-Prüfer wird das Teil bemängeln, wenn eine E-Nummer drauf ist. Trotzdem heißt das nicht, dass das Teil genehmigt ist. Falls nicht, dann............. im Extremfall.........Verlust der Betriebserlaubnis nach §19 (2) der StVZO.


    Wenn ein Reifen auf einer SM-T zugelassen ist, heißt das noch lange nicht, dass er auch auf baugleichen (identischen) anderen Fahrzeugen zugelassen ist. Auch wenn das unlogisch erscheint. Der Reifenhersteller hat eben nur eine Typgenehmigung für das z.B. SM-T Modell erwirkt.


    Soviel dazu.


    Einzelabnahme durch TÜV im Westen oder Dekra im Osten ist natürlich immer möglich.