Alles anzeigenIch verstehe die Diskussion grade nicht.
Die Homologation des V3 mit Mantellaenge kleiner 200mm ist derzeit fraglich, da das Vorbeifahrgeraeusch nicht passt - ist also in Pruefung, wird aber wahrscheinlich die E-Nummer verlieren.
Wird man nun mit diesem fehlerhaften Topf angehalten und der Spassverein blau-weiss untersagt einem die Weiterfahrt und/oder verschrottet den Topf, dann ist man zuerst als Fzg-Fuehrer immer dafuer verantwortlich, dass unsere Fahrzeuge in einem ordnungsgemaessen Zustand sind ... deshalb gehen wir doch auch vor jeder Fahrt einmal ums Moped, um die Beleuchtungseinrichtungen zu kontrollieren ;-)
Jegliche Ansprueche unsererseits muessten dann an den Hersteller des ESD weitergehen, aber dieser wird sich dann evtl. auf eine Bekanntmachung auf seiner Website oder sowas in der Richtung berufen und letzten Endes muesste man seinen Anspruechen dann auf rechtlichem Weg hinterher laufen ...
Von daher wuerde ich mir einfach ueberlegen vom V3 mini auf den GP1 mit 170mm umzusteigen - der scheint ja i.O. zu sein so wie ich das gelesen habe, oder?
Mit der Argumentation müsste ich vor jedem Fahrantritt erstmal alle am Fahrzeug verbauten Teile mit E-Nummern in Frage stellen und nachforschen ob diese noch ihre Gültigkeit haben. Könnte ja sein das ein Teil gestern seine Zulassung verloren hat. Das würde auch sehr viele Originalteile am Fahrzeug betreffen wie Spiegel, Blinker, Reflektoren usw. welche auch E-Nummern haben. Ist also totaler quatsch. Auch könnte der Hersteller nicht jeden seiner Kunden anschreiben. Wäre ja möglich das zwischenzeitlich der Topf verkauft wurde und der jetzige Besitzer nicht mehr ermittelbar ist. Die Verhältnismäßigkeit wäre überhaupt nicht mehr gegeben. Nur wenn es was Sicherheitsrelevantes wäre dann würde man direkt vom KBA angeschrieben werden bezüglich Rückruf oder ähnlichem. Das gilt dann aber auch wieder nur für Original-Teile.