Beiträge von vinduro

    Klingt daher für mich nach typischem Winterdepri-Diskussionsthread. :zwinker:

    ich wollte natürlich nicht debattieren, ob ich ggf wegen saisonbedingter Befindlichkeitsstörungen zu übermäßiger Rechtstreue neige :nein: :grins: , aber nur wegen der Optik mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend zu fahren ist es mir nun auch nicht wert, egal, ob jemand danach schaut oder nicht.


    So wie es aussieht, gibt es derzeit keinen Karbon-Kotflügel für die Duke 4, der eine ABE hat oder eintragungsfähig ist. Lt. meinem "Freundlichen" handelt es sich beim powerpart-Kotflügel um ein "Rennsportteil", bei dessen Anbau die Betriebserlaubnis erlischt.
    Bin jetzt nur gespannt auf bunnypop's "Beipackzettel".

    Antwort vom TÜV Rheinland:
    "...
    eine Begutachtung ist nur mit einem gültigen Prüfzeugnis wie z. B. einem Teilegutachten möglich. Festigkeits- / Materialgutachten decken nur einen Teilbereich eines Teilegutachtens ab und sind somit keine gültigen Prüfzeugnisse. Eine Eintragung ist auch im Rahmen einer Einzelbegutachtung nicht möglich und seitens der Aufsichtsbehörde unzulässig, da als Bestandteil des Teilegutachtens auch bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen, die fahrzeugunabhängig nur vom Teilehersteller bereitgestellt werden können. "


    Ähnlich die Dekra:
    "Sollte es keine ABE oder ein Teilegutachten dafür geben, können wir Ihnen bei einer evtl. Eintragung nicht weiterhelfen. "


    D.h., alles was ich bisher gefunden habe, ist danach nicht eintragungsfähig.

    Aber das gibt es doch direkt von KTM unter der Nummer 76008910044.


    Ja, der Kotflügel der Duke 3 mit Adaptern für die Duke 4 aus dem powerparts-Programm. Weißt Du denn, ob der eine ABE/Teilegutachten hat oder bereits in der EG-BE enthalten ist? Abgesehen davon, daß er preislich in einer anderen Liga als die Zubehörteile spielt, bin ich da nicht von überzeugt, denn bei anderen Teilen wie den Klapphebeln oder dem Akra-Topf steht "street legal" daneben bzw. daß der Topf bereits in der ABE berücksichtigt ist.

    Beantwortet Deine Frage nur zum Teil, aber vielleicht hilft es ja weiter:


    Quelle: TÜV Hanse: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
    ...


    Danke - ich denke, daß das Problem die "Splittersicherheit" ist - Austausch eines in der EU-BE beschriebenen Teils. Wenn da bei einem Unfall nur schon eine Gefährdung durch das Teil entsteht, bist Du ganz schnell im Bereich "Erlöschen der Betriebserlaubnis" mit allen Konsequenzen. Das ist mir das Karbonteil dann doch nicht wert. Die Dekra Köln trägt ohne ABE bzw. Teilegutachten den Vorderkotflügel nicht ein.

    Hat jemand einen Tip, welcher Anbieter für die Duke 4 einen eintragungsfähigen Vorderkotflügel aus Karbon anbietet?
    Gefunden habe ich lediglich einige Hersteller, die für das verwendete Material ein Gutachten haben. Ob das aber vom TÜV/DEKRA akzeptiert wird, ist vermutlich große Glücksache.
    Natürlich weiß ich, daß vermutlich kein Hahn danach kräht, wenn ich das Teil einfach montiere, aber im Falle des Falles wird bestimmt ein Advokat mir Probleme wegen der Thematik "Splittersicherheit" machen wollen.


    (habe über die Sufu die Karbon/Carbon-Beiträge durchforstet, aber keine passende Antwort gefunden)

    Drauf achten, daß sich nichts im Bereich des Schwenkbereich des Schlosses befindet - bei mir war es der Diagnosestecker. Wenn die Batterie aus der Halterung genommen wird, kann man das ganz gut erkennen - hilft natürlich nur vorsorglich, denn wenn es klemmt, kommt man nicht mehr so ohne Weiteres an die Batterie heran.
    Also alle freien Kabelenden, wie z.B. nachgerüstetes Ladekabel, auf die rechte Seite verlegen und zusätzlich mit Kabelbindern sichern.