Na ja, das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen:
Räder, die KEIN Gutachten haben, dürfen per se nicht eingetragen werden. Ausser mit Einzelabnahme, was sich aber in dem Fall nicht rentiert, denn da muss ein Festigkeitsnachweis (sauteuer) oder ähnliches vorliegen. Das tut es bis heute nicht.
Wenn die doch verbaut und eingetragen werden, im Regelfall gegen Bakshish.., haftet sowohl der Halter als auch der Fahrer bei einem Unfall. Der muss noch nichtmal selbst verschuldet sein, die Rechtsprechung ist da relativ eindeutig. Dann mal viel Spass, wenn dich ein Tanklaster abräumt, dein Bike dann zerlegt wird und du eine zumindest Teilschuld bekommst. Erst zahlt die Versicherung und den Rest deines Lebens du...