Beiträge von Reese

    Hallo zusammen,



    vielleicht mal aus einer anderen Sichtweise. Vorab muss man noch sagen, es gibt nicht ,,die'' Polizei sondern 18 verschiedene. Jede hat unterschiedliche Zugriffe auf Datenbanken und andere Vorgehensweisen.



    Teilegutachten bedeutet,


    dass nach dem Einbau durch eine Überwachungsorganisation eine Abnahme und Berichtigung der ZB I erfolgen muss, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.



    ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit KBA-Nr (Kraftfahrt-Bundesamt) bedeutet,


    dass die die ABE immer mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt werden muss. Digital ist rechtlich ausreichend und wird hier in Berlin von fast allen Kollegen anerkannt. Aber auch eine ABE bedeutet nicht immer nur mitführen, häufig sind bestimmte Teile mit Auflagen versehen, bspw. muss nach dem Einbau eine Änderungsabnahme durch eine Prüforganisation erfolgen oder auch sehr häufig bei Windschildern muss ein Kantenschutz befestigt werden der dem Produkt nicht beiliegt. Dies steht jedoch IMMER in der ABE und meist auf der ersten Seite in Fettschrift und farblich hinterlegt oder weiter hinten unter dem Punkt ,,Auflagen''. Deswegen empfehle ich jedem sich seine ,,Papier'' mal durchzulesen um Überraschungen zu vermeiden.



    ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) bedeutet,


    dass das Teil genutzt werden darf und die ABG mitgeführt werden muss und die Auflagen zwingend einzuhalten sind. Ähnlich wie bei der ABE jedoch sind Teile mit ABG im Kradbereich eher selten/nie anzutreffen.



    ECE-Nr. bedeutet,


    dass die Teile nach den jeweiligen ECE-Regelungen geprüft und zugelassen wurden. Eine Mitführpflicht für die Unterlagen besteht nicht (bspw. Penzl Schalldämpferanlage 90 Seiten DIN A4). Leider ist die Kontrolle vor Ort dadurch komplizierter geworden da man nicht kontrollieren kann, ob dieses Teil für genau dieses Fahrzeug eine Genehmigung bekommen hat. Auch eine spätere Prüfung ist im Moment noch sehr schwer möglich, da noch kein elektronischer Zugriff auf die Datenbanken besteht. Jedoch hilft uns dann draußen meist Google um festzustellen ob dieses Teil für dieses Fahrzeug von vertrauenswürdigen Händlern angeboten wird.



    An dieser Stelle ist es auch noch ganz wichtig zu erwähnen, dass egal ob ABE/ABG/ECE auf den Teilen steht, wenn euer Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis (§21 StVZO) hat oder eine Re-/grau Import ist diese Teile zwingend IMMER einzutragen sind. Alle diese Teile beziehen sich auf die Betriebserlaubnis im Feld K der ZB I. Durch eine Einzelbetriebserlaubnis ,,verliert‘‘ ihr jedoch diese nennen wir es mal EU-Betriebserlaubnis und erhaltet eine eigene (Unikat). Im Feld 17 erkennt ihr ob euer Fahrzeug Konform (K) also unverändert, (ge)aendert (A) also zb. Eintragungen erfolgt sind bspw. Kupplungs- / Bremshebel oder ob euer Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis (E) erhalten hat, weil zu viele oder schwerwiegende Änderungen erfolgt sind.



    Generell muss man auch Wissen, dass ein Stapel an ABE häufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, da bestimmte Teile in Verbindung zueinander Abgenommen werden müssen. Hier ein Beispiel: der Harley Fahrer kauft sich eine Penzl Abgasanlage mit ABE und fährt damit rum. Später kauft er sich jedoch noch eine andere Luftfilteranlage mit ABE und verbaut diese. Hier wäre es dann so, dass diese Teile trotz ABE durch einen Prüfer zusammen abgenommen werden müssen. Dann wird in die ZB I geschrieben: ,, Endschalldämpfer Anlage der Fa. Lärmbelästigung Kennzeichnung Nr.XXXX i.V.m. offener Luftfilter der Marke Hässlich mit der Kennzeichnung KDXXXX‘‘


    Eine ABE bezieht sich nämlich immer auf das Fahrzeug im Originalzustand so wie es damals seine EU-Betriebserlaubnis erhalten hat. Es gibt auch Kollegen und HU-Prüfer die die Auffassung vertreten, dass man pro Fahrzeug nur eine ABE haben kann und danach alles eingetragen werden muss.


    Ich persönlich empfehle jeden immer die Sachen eintragen zu lassen. So kann man nichts vergessen und steht auf einmal weit weg von zuhause da und darf nicht weiterfahren oder Strafe zahlen weil man Unterlagen vergessen hat. Auch kann mittlerweile durch jede Polizei ,,online‘‘ abgefragt werden was im Fahrzeugschein eingetragen wurde, natürlich kann man an einen Kollegen geraten, der das noch nicht weiß oder dem die Technik noch nicht so geläufig ist.


    Auch halten sich die Kosten hierfür in Grenzen. Bspw. kostet in Berlin das Eintragen eines Endschalldämpfers, Brems- Kupplungshebel, Windschild und Fußrasten beim Prüfer (der den Zettel für die Zulassungsstelle schreibt) ca. 35 Euro und bei der Zulassungsstelle nochmal 13,50 € für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


    Und wie in jedem Beruf kann man an Menschen mit viel Ahnung und mit weniger Ahnung geraten. Es gibt Streifenpolizisten (die gefühlt alles Wissen sollen, von Verstößen im Naturschutzgebieten, bis Spurensicherung bei Einbrüchen) und es gibt je nach Bundesland Verkehrspolizisten, die aber auch alle noch einige Spezialgebiete haben. Bspw. Fahrpersonalrecht und Güterkraftgedöns mit ADR und so weiter, alleine dafür brauchen sie noch ein paar Jahre bis sie da Fit sind. Und wenn ihr Pech/Glück habt geratet ihr an Spezialisten im Bereich Krad/PKW Tuning, die sich fast nur damit beschäftigen.



    So alle die bis hier durchgehalten haben wünsche ich noch einen schönen Tag, wen jemand fragen hat Versuche ich sie gerne zu beantworten.



    VG