Hallo, also legal ist es nicht veränderungen am Gaswegbegrenzer durchzuführen!!! Der Vorbesitzer meiner 690 hatte sie nur gedrosselt angemeldet, den Gaswegbegrenzer manipuliert, dann ausgebaut sowie einen Auspuff ohne Kat, einen offenen Luftfilterkasten verbaut, sowie ein anderes Mapping EVO1 aufgespielt. Wurde alles mit Rechnung bei KTM gemacht! Sogar ein Gutachten zur Entdrosselung habe ich beim Kauf dazugekommen, von KTM!!..... Pickerl hat der Vorbesitzer anscheinend ohne Probleme bekommen, trotz div. technischer Mängel, für mich unbegreiflich!!! ... mit EVO1 lief die KTM sogar schön am Standgas, die Probleme begannen erst als ich die originale Software aufspielen ließ, die brauchte ich um die Entdrosselung bei der Landesregierung einzutragen. Das alte Gutachten war 1 1/2 Jahre alt, da hatten die Prüfer fest gemailt...... also alles neu gemacht, originales Heck, Spiegel Blinker ,Haltegriffe, Dekor entfernt, Scheinwerfer ordentlich befestigt, fehlende Schrauben ersetzt, jetzt passt alles!!! Mit der neuen DKK , Einspritzdüse gereinigt, Ventile und Potis eingestellt geht die 690 mit meinem 70kg beim Gasgeben im ersten Gang aufs Hinterrad, mit etwas nach hinten rücken auch im zweiten Gang ohne Kupplung schnalzen!!!..... was will man mehr?!?!?