Antwort auf deine Frage: Ja, Du hast recht, man darf nicht ohne Kennzeichenbeleuchtung fahren.
Aber Du bist doch sowieso schon auf der "Dunkeln Seite" angekommen Dein Kennzeichen steht doch sowieso schon zu Flach, sonst hättest Du die Probleme mit der Kennzeichenbeleuchtung nicht
Bei mir gibt das Rücklicht auch genug Licht auf das Kennzeichen, da kann man zur Not argumentieren es würde ja dadurch beleuchtet
Aber das musst Du selbst beurteilen welches Risiko Du da eingehen willst, den TÜV hatte es jedenfalls nicht interessiert.