Kennzeichenhalter mal anders

  • Tach@ all,


    mal ne saudumme Frage....


    Was meint ihr was der Gesetzgeber dazu sagt und kann mir einer verraten ob das Blinker an den Fußrasten sind?


    Optisch wāre das ja mal ein Highlight???

  • Bist du nicht so der schräge Typ oder versteh ich da was falsch? Bei mir würden die Dinger sich im Teer verewigen. :denk:

  • ich hab jetzt nicht nachgemessen, aber geht sich die mindesthöhe von 35cm aus...?


    außerdem: welche kennzeichnung ist das dann, hinten und vorne haben ja verschiedene e-nummern. (blinker für hinten nehme ich an.)
    du musst zusätzlich noch einen gewissen winkel einplanen wenn du zB rechts blinkst der hinter dir deinen blinker sieht...(bei meiner letzten eintragung war die rede von 20 grad nach innen sichtbar, blinker vorne betreffend)


    ein wesentliches problem wird aber sein, dass du mit deinem fuß die blinker verdecken könntest und das ist für die spezis ein sicherheitsrisiko... bei uns in graz wird das sicher nicht eingetragen, evtl bei den soziusrasten wegen der passenderen höhe und dem winkel (wenns kennzeichen wiederum nichts verdeckt) aber selbes problem wenn jmd. mitfährt...

  • Hier laufen zwei Themen zum gleichen Thema vom gleichen Autor paralllel...... evtl. beschränken wir uns auf einen??? :kapituliere:


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