Akra Komplettanlage .Liefertermin

  • Zitat

    Original von Snoop the Duke



    Gilt des au für Motorradtouristen?????


    Kurzfassung der Schweizer Richtlinien für legale Austausch-Schalldämpfer:
    - Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.
    - Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
    - Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.
    - Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und
    Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-
    Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.
    - Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist
    nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.
    - Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator
    ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.
    - Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig.
    Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht
    überschritten werden.
    - Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC
    geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.


    diese Regeln gelten auch für Touristen, wenn dich ein Polizist in der Schweiz schnappt dann kostet das im Moment richtig Asche.
    Am besten du besorgst dir nen EG Prüfbericht vom Auspuffhersteller ( die gibts entweder Gratis beim Auspuff dabei
    oder auf Anfrage beim Hersteller gegen ein kleines Entgelt zugeschickt ) und führst den Immer mit.


    p.S. wird Zeit das die Schweiz in die EU kommt :-)


    \/


    JM