Habe die Tagen diesen Artikel in der “PS“ gelesen – (Zitat):
Wenn der Auspuff mit der Zeit an Lautstärke zunimmt, muss der Fahrzeughalter nicht zwangsweise
die 50 Euro und drei Punkte hinnehmen.
Auch dann nicht, wenn der Schallpegel die in der Betrieberlaubnis angegebenen Werte übersteigt.
Ein 49-jähriger Kawa-Fahrer war von der Polizei gestoppt worden, die eine Messung vornahmen.
Das Ergebnis: zu laut!
Gegen die Verurteilung beim örtlichen Amtsgericht war der Mann in Revision bei OLG Karlsruhe gegangen.
Weil die Polizei nur die Phonstärke mass, aber nicht feststellte, warum der Auspuff zu laut war, erging ein
Urteil “im Zwifel für den Angeklagten“, auch weil der Mann nach Ansicht der höheren Instanz glaubhaft
machen konnte, dass es sich um Verschleiss handelte.
Na dann..... auf zum fröhlichen Blasen.... 