Wenn das Mopped mit Kat ausgeliefert wird, also mit Kat die Betriebserlaubnis bekommen hat, darf sie auch nur mit Kat betrieben werden. Ob die Abgaswerte auch ohne eingehalten werden spielt keine Rolle.
... stimmt so nicht ganz.
In den ersten Jahren, in denen die Motorräder mit Kat ausgeliefert wurden, war das eine freiwillige Sache der Hersteller. Vom Gesetzgeber her musste der noch nicht verbaut werden und durfte (z.B. im Zuge einer Umrüstung auf Zubehör - Auspuffanlagen) auch gegen eine Anlage ohne Kat ausgetauscht werden.
Maßgeblich hierfür (zumindestens in D) ist die Angabe des "Emissionsschlüssels" im Fahrzeugschein, Ziffer 14.1 (mittleres Drittel, ziemlich weit unten). Bis zur Schlüssel - Nr. 0210 darf der Kat ausgebaut werden, ab Nr. 0211 ud folgende muss der Kat verbaut sein.
Schau also mal in die Papiere, welcher Emissionsschlüssel eingetragen ist - vielleicht lösen sich Deine Bedenken in Luft auf
Gruß
Tilliman