Hallo zusammen,
also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).
Würde mich mal interessieren, ob du die Lärmwerte mit der Originalübersetzung einhalten kannst...
Die @T hat den gleichen Motor & Getriebeübersetzung und ebenfalls 17/42 an einem 17" Hinterreifen
Das bedeutet, dass die T von Werk her um fast 6% durch den kleineren Reifen kürzer übersetzt ist.
Damit dürfte sie die Geräuschwerte ebensowenig erreichen, wie die @R mit einem 45er Kettenblatt (~7%).
Ist ja nur meine Meinung, ohne die rechtliche Bedeutung zu wissen... 
für mich gilt, was in den amtl. Zulassungsdokumenten (COC) steht. Und da steht nichts von der Sekundärübersetzung drin. Damit ist es mir wurscht.
Ich hoffe, dass ich nicht kontrolliert werde
, und wenn, dann kann ich die Geräuschwerte bestimmt nicht wegen des 45er Kettenblatts, sondern wegen des Gianelli Endtopfs, nicht einhalten.
ist dann eh schon egal...Zahlen macht Frieden !
