Beiträge von Dalmeny

    Ich konnte die original Givi Montageplatte nicht auf die vorhandene Platte montieren. Hat irgendwie absolut nicht gepasst.
    Bin dann den Weg über die SWMotech Quicklock Adapterplatte gegangen. Gut ...kostet was, finde aber dass es eine saubere Lösung ist, die ohne TC mit 3 Bajonettschrauben in unter 1 min zurückgebaut ist.


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    Könnte es sein, dass der 1290 Anlasser zum "must have" geworden ist, auch wenn keine Starterprobleme vorhanden sind.
    Schließlich haben ja ein paar den Starter bekommen, dann will ich ihn auch (auch wenn keine Probleme sind)...


    Da wird dann so lange der Händler genervt, bis es endlich geklappt hat.


    Konnte zwar noch nicht das Startverhalten unter 0° testen, aber bis jetzt ist meine 14 er R immer problemlos angesprungen. Ausnahme kalt mit eingelegtem 1. Gang und gezogener Kupplung...da reicht es nicht....


    Frage an die Spezialisten: brauche ich jetzt auch den 1290er Starter?


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    Hab auch den SW und darauf die abschließbare TT Halterung für den 660.Uuerst hatte ich die Halterung in den falschen Löchern montiert und die Sicht zum Tacho war eingeschränkt. TT Halterung "andersrum" montiert...sitzt nun perfekt ohne die Sicht auf die Instrumente einzuschränken...leider kann ich mit Tapatalk kein Bild einfügen...


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    Zitat

    ..... und wenn man normal fährt alles im grünen bereich für die rennleitung :zunge:


    Kann ich mir beim besten Willen nicht vorszellen. Gabe in auch seit 3t km drauf. Das Teil dröhnt dermaßen, dass ein längeres Fahren ohne Ohrstöpsel irgendwann zur schwerhörigkeit führt. Wenn man dann noch irgendwo zwischen Häzserzeilen fährt, würde es mich nicht wundern, wenn mich mal einer von der Karre runterzieht.



    Mir ist er um einiges zu laut und kommt mit Sicherheit wieder weg, wenn ich was zwischen original und gianelli finden sollte


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    Hallo miteinander...


    ich hab an meiner @R die Zega Pro2 von TT montiert.
    Weiß jemand, ob es für den Träger von TT eine Werkzeugbox (wie für das BMW System von TT) gibt.
    Muss auch nicht von TT sein, sondern sollte nur am Träger passen. Platz müsste am Halter der linken Seite auf alle Fälle genug sein.


    In Tante Google hab ich nichts gefunden. Kennt jemand einen "Kofferschmied", der evtl eine Werzeugbox maßanfertigen könnte.


    Gruß
    Chris

    In den ganzen Dokumenten die ich von der Honda habe steht nichts über die Sekundärübersetzung.
    Die Herren hatten aber einen dicken Ordner im Auto, wo neben den Standgeräusch db-Werten zu messen bei Drehzal X auch die Sekundärübersetzung für seeeehr viele Moppeds drin standen...



    4. AUSDEHNUNG DER GENEHMIGUNG
    4.1. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen
    Die Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen, die sich vom
    zugelassenen Typ nur durch die Bezugsmasse unterscheiden, ausgedehnt werden,
    sofern die Bezugsmasse des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung der Genehmigung
    beantragt wird, lediglich zur Anwendung der nach oben oder nach unten am
    nächsten gelegenen Schwungmassenäquivalenten führt.

    4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
    4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf
    unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden,
    die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung
    unterschieden.

    4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs
    I benützt wird, ist das Verhältnis

    E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 zu ermitteln;
    hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000
    U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des
    Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.

    4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 8 %
    ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu
    genehmigen
    .

    4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E
    > 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 13 %, so sind die
    Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium
    durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der
    zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem
    Technischen Dienst zu übergeben.

    4.3. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen und
    verschiedenen Gesamtübersetzungen

    Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen,
    die sich vom genehmigten Typ nur durch die Bezugsmasse und durch die
    Gesamtübersetzungen unterscheiden, ausgedehnt werden, wenn die Vorschriften
    nach 4.1 und 4.2 eingehalten werden.

    die 45 Zähne wären in der 8% Regel noch drin :Daumen hoch: ...

    Hallo zusammen,


    also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).


    Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit
    Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine
    schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im
    zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der
    Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis
    zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden
    zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die
    insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz
    abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles
    entscheidenden Fahrgeräuschwert.

    Wo hast du die Messung machen lassen ? (in meinem Job heisst es immer: Wer misst, misst Mist)
    Da hast du bei der Messung 90,2dB gehabt !...
    Im COC stehen 78db... Mit Verlaub...das hat mit der geänderten Übersetzung nix zu tun.

    Die Herren in Grün haben das auf jeden fall...
    Fahr doch einfach mal bei einer Dienststelle vorbei und frag.
    Dann weist dus sicher.


    Und war da die (Sekundär)Übersetzung im COC eingetragen?


    Wie verhält es sich, wenn ein Österreicher (hab oben gelesen, dass ein ändern des Kettenblatts in Ö-Reich angebl. legal sein soll) nach Deutschland fährt und dort kontrolliert wird ?

    Hallo zusammen,


    also die Primärübersetzung (17/42) ist in der Dokumentation des Gutachtens zur Erlangung der EG-Typgenehmigung beschrieben. Eine legale Änderung bzw. positive Einzelabnahme könnte ihr vergessen. Ein Abgasgutachten braucht man zwar nicht machen lassen, da die Änderung (45er Kettenblatt) innerhalb der 8% (VdTÜV Merkblatt 751) bleibt aber eine Fahrgeräuschmessung muss durchgeführt werden. Eben solche habe ich heute bei einer 1190 R mit originalem ESD und 45er Kettenblatt durchgeführt. Im Ergebnis deutlich zu laut (90,2 db).


    Würde mich mal interessieren, ob du die Lärmwerte mit der Originalübersetzung einhalten kannst...


    Die @T hat den gleichen Motor & Getriebeübersetzung und ebenfalls 17/42 an einem 17" Hinterreifen


    Das bedeutet, dass die T von Werk her um fast 6% durch den kleineren Reifen kürzer übersetzt ist.
    Damit dürfte sie die Geräuschwerte ebensowenig erreichen, wie die @R mit einem 45er Kettenblatt (~7%).


    Ist ja nur meine Meinung, ohne die rechtliche Bedeutung zu wissen... :amen:


    für mich gilt, was in den amtl. Zulassungsdokumenten (COC) steht. Und da steht nichts von der Sekundärübersetzung drin. Damit ist es mir wurscht.
    Ich hoffe, dass ich nicht kontrolliert werde :polizei: , und wenn, dann kann ich die Geräuschwerte bestimmt nicht wegen des 45er Kettenblatts, sondern wegen des Gianelli Endtopfs, nicht einhalten.


    ist dann eh schon egal...Zahlen macht Frieden ! :kapituliere: :sehe sterne:

    Und WI bekomme ich, als Verbraucher der Ersatzteile bestellen kann/soll, die Doku des Gutachtens her. Scheint mir etwas weit her geholt zu sein, wenn nicht allg. zugängliche Infos als Maßstab rangezogen werden. Als Zulassungsdokument gilt in ganz Europa das COC ....und weder da, noch in irgendeinem dem Halter überlassenem Dokument ist darüber etwas vermerkt.



    Gesendet von meinem S308 mit Tapatalk

    Nein die angebene ist nur die Primärübersetzung ohne Sekundär....


    Sehr gut mit Geardata zu überprüfen ...
    Denke auch, dass bei der R eine Änderung auf 45Z durch die 19" optisch weniger auffällt als bei der T mit den 17"


    Ich werde definitiv auf 45 umrüsten, weil ich mir dadurch eine deutliche Erhöhung der Fahrbarkeit im "Gelände" in langsamen Passagen erhoffe. Auch auf der Landstrasse im führerscheinkonformen Fahrbetrieb kann dann auch mal der 6.Gang zum Einsatz kommen


    Hier mal die Daten der Veränderung mit 45Z aus Geardata...

    In D steht in der Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) als Sekundärübersetzung 17/42 und DAS ist relevant. Was ein Hersteller alles so anbietet muss nicht immer zwangsläufig legal sein. (not for street use, not street legal)


    Die Abgas-/Emissionsprüfung wird mit der zertifizierten Primär- und Sekundär Übersetzung ermittelt. Bei einer Veränderung ändert sich (vielleicht auch nur geringfügig) die Motor-Drehzahl und somit ist die Emissionswerte. Das Gegenteil muss in D per Einzelabnahme beim T (eufels) Ü (ble) V (etter) bewiesen oder neu abgenommen werden. Wenns in A niemand juckt, besser für dich.




    Wo steht das im COC...?????



    ich finde nix (in meinem der @R zumindest...siehe Anhang)... nur die Getriebeübersetzung für 1. - 6. Gang.

    Hatte den K60 auf einer 100GS und auf der 640 LC4


    Vergleich GS: Me Enduro 3 2500-4000km
    K60 9000


    Auf der 640:
    Mitas war beim Kauf drauf, sofort runter, weil er auf der Straße m.E. ein Risiko ist.


    K60 nach 8500km noch 2,5mm Restprofil


    Mein Fazit: werde wieder den K60 montieren, da er m.E. im Verhältnis der Laufleistung zu on/offroad Qualitäten der beste Kompromiss zu sein scheint


    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

    Bloß weil es KTM als Zubehör oder als ET verkauft, heißt das noch nicht, dass es in D oder wo anders auch legal ist....

    Dann sollte aber m.E. beim 16er Ritzel ein Zusatz dastehen. Ohne Betriebserlaubnis !!
    Gerade wenn das Zubehör sogar vom Hersteller angeboten wird.

    Na ja, ganz einfach... erstens gibt es Datenblätter auf die die Rennleitung und Prüforganisationen Zugriff haben.... und zweitens reicht da auch schon ein Blick auf die KTM-Homepage....


    Na ja, ganz einfach... erstens gibt es Datenblätter auf die die Rennleitung und Prüforganisationen Zugriff haben.... und zweitens reicht da auch schon ein Blick auf die KTM-Homepage....


    Aber das, was in irgendwelchen Datenblättern steht, ist nicht relevant für die Zulassung (und damit auch nicht für die Rennleitung oder TÜV prüfungsrelevant)


    Wenn die Übersetzung zulassungsrelevant wäre, dann wäre sie (wie bei den 125ern üblich) im Schein eingetragen.


    Lärm ist z.B. eine relevante Größe ...und ist auch im Schein vermerkt !

    Werde auch mal das 16er probieren. 45 Hinten ist mir schon wegen den :polizei: zu heiß.


    Werde auch mal das 16er probieren. 45 Hinten ist mir schon wegen den :polizei: zu heiß.


    Und woher soll die Rennleitung wissen, dass original 17/42 ist ?


    Steht weder im Schein, noch im COC
    ist ja keine 125er, bei der die Übersetzung (z.T.) festgelegt wurde

    ... und die Tachovoreilung bei der Geschwindigkeit korreliert nicht zwangsläufig mit dem km-Zähler.
    Das GPS ist bei ner Geradeausfahrt schon sehr genau und 8% Tachovoreilung realistisch. Aber wenn man mal länger auf der AB fährt und mit den sehr genauen km-Steinen dort abgleicht,
    stellt man fest, dass der km-Zähler nur gut 2% vorgeht...

    Anscheinend hängt die angebl.gefahrene Geschwindigkeit doch mit der Wegstrecke mehr oder weniger direkt zusammen


    Genau die 2% habe ich leider nicht feststellen können.
    Hier waren es immerhin nur noch 7%.
    Verglichen wurde mit 2 GPS Geräten von Garmin (1x Zumo 660 und 1x GPS276C), die beide erfahrungsgemäß recht genau arbeiten (solange man nicht in den Bergen das GPS Signal verliert oder nur 3-4 SAT's hat, was beides nicht der Fall war.) Auf alle Fälle gehen sie genauer, als das Abzählen der km-Steine der Autobahn
    Die Teststrecke ging über 315km (Tacho) über das Hügelland der Holldau. Beide GPS Geräte hatten nur 294,4 und 295,1 km auf der Uhr....


    Das sind mir mind 4-5% zuviel Abweichung!


    Der nächste Test wird dann auch noch die Verbrauchsanzeige beinhalten, da sie meiner Meinung nach davon ebenfalls betroffen sein wird.



    Richtig ist auch, dass es inzwischen andere Freigaben von Reifen gibt, aber im Schein sind eben nur die Conti eingetragen. Und dann erwarte ich, dass es mit denen passt. Unter passen verstehe ich eine Abweichung < 4%. Wobei es mit einem neuen Reifen mit vollem Profil eher besser sein sollte, damit man mit fast abgefahrenen immer noch unter der 5% Marke bleiben kann. (5mm weniger Profil sind beim 21" nochmal 1,5% Abweichung dazu)

    mein Händler hat die Blinkerrückstellung (@R) nicht verfügbar.
    Soll lt. seiner Aussage auch erst Mitte 15 kommen, da das was vorhanden ist angebl. (noch) nicht richtig funzt.


    Also entweder haben die, die die Blinkerrückstellung schon haben eine Beta (Test) version, oder mein Händler hat falsche Infos

    Hallo,


    ist es nur bei mir (@R Mod 14) so, oder bei allen.


    Mein Tacho weicht gegenüber GPS um gut 9% ab. Nicht nur, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht passt, es betrifft auch die gefahrenen km in gleichem Maß.
    Das würde auch bedeuten, dass der 15000km Kundendienst schon bei 13700km fällig wäre.


    Was weiterhin nicht stimmt ist der errechnete Spritverbrauch/100km. Aus angezeigten 6,0l/100 werden dann 6,54l.


    In der heutigen Zeit (digitale Tachos mit, dank ABS, veieln Radumdrehungssensoren) muss das genauer gehen. Es kann doch nicht zu viel verlangt sein, den Reifenumfang zu messen und aus den Umdrehungen ein einigermaßen genaues Tachosignal zu generieren (darunter verstehe ich eine Voreilung um max 3%).
    Noch dazu, wenn nur 1 Reifen (CTA2) im Schein eingetragen ist. Da muss dann auch keine Rücksicht auf evtl. höher bauende "Grobstoller" gemacht werden.


    Gruß


    Chris

    Das mit den Schrauben und der Qualität musste ich ebenfalls an den Kofferträgern(2 Schrauben 5 mm zu kurz)
    sowie an den Zega 2 pro Koffern (Montage Deckeltasche) festszellen. Die Torx Köpfe sind viel zu weich, so daß sich 2 St beim Lösen in Wohlgefallen aufgelöst haben....


    Für den Preis einfach inakzeptabel