Wir mit der 34 PS-Drossel dürfen nächstes Jahr auch die 48 PS fahren
Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich
dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre
lang mit maximal 25 kW leben?«
Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht«
überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:
»7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2
dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung
dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«
Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A
beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76
FeV dies so erlaubt.