Okay,
es gibt Klapphelme mit der Prüfnorm 22-05 oder künftig auch 22-06, die nur geschlossen,
oder auch offen gefahren werden dürfen.
Bei Klapphelmen, die auch offen gefahren werden dürfen, ist dann auf dem ECE-Prüflabel
der Hinweis P/J neben der entsprechenden Prüfnorm.
Nur bei den P/J gekennzeichneten Helmen ist gewährleistet, dass sich das Kinnteil nicht
versehentlich, bzw ungewollt nach unten bewegt, was gefährlich sein könnte.
Dazu sind entweder kleine Hebel zur Arretierung, das komplette nach hinten klappen,
oder wie beispielsweise beim Neotec II eine Extra-Rasterung des Kinnteils vorgesehen.
Offen fahren kann man mit jedem Klapphelm, aber im Falle eines Falles ist nur legal
bei einem P/J-geprüftem Helm....
Ist mir aber eigentlich auch total Wurscht!
Ich fahre KTM und nicht BMW und fühle mich mit 56 noch viel zu jung für einen Klapphelm.
Ich hoffe etwas Klarheit ins Dunkel gebracht zu haben?