Beiträge von ahli

    Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht.


    Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen.


    Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“


    Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.


    Tipps des Essener Instituts für Zweiradsicherheit IFZ zum Anbau von Tagfahrleuchten: Tipps&Tricks


    (Stand: Juni 2013)

    Habe die CD heute bekommen, und ich muss sagen , die ist wirklich gut und sehr übersichtlich.


    Man muss natürlich grundsätzlich was von der Materie verstehen, um dann bei einer Reparatur auch wirklich alles richtig zu machen.

    Hallo, ich wollte heute eine Runde drehen aber meine 1190 Adventure sprang nicht an!!


    Ich habe georgelt bis die Batterie nicht mehr konnte, das war allerdings nicht sehr lange.


    Ist das wohl ein Garantiefall, oder was kann man da machen?


    Jetzt habe ich die Batterie erst einmal an das Ladegerät geklemmt, und will dann morgen mal schauen, ob sich dann was tut.


    Ansonsten macht Sie mir viel Freude.