Doch Du kannst den Remus fahren. Es gab drei Modellsprünge: ab 2008; ab 2012 und 2014.
In deiner EG-Genehmigung sind diese erfasst. Der neue Remus PP kann auf "ALLEN" SMC's gefahren werden! 
ja schon, nur leider steht da nur "AB" und diese ABE-Nummer die da angegeben ist stimmt nicht mit der von 2015 überein. Wenn dann müssten alle ABE-Nummer, sprich für die 14er 15er und 16er drin stehen
Mir hat der KTM-Händler gesagt, dass ich nur den Zettel mitführen muss und das Eintragen eigentlich nicht notwendig ist. Wäre nur eine Fleissaufgabe. Aber hier in Wien hat noch nie jemand danach gefragt. Bin mal aufgehalten worden, weil ich mich vor einer Zivilstreife eingeschliffen habe und die hatten (scheinbar) keine Ahnung. Haben mit der Tschenlampe reingeleuchtet, aber nichts gesagt (war damals der LeoVince mit DB-Eater).
Also ich denke, dass Du mit dem 2015er und PP-ESD keine Probleme haben dürftest.
Genaueres kann dir sicher die Typisierungsstelle sagen. Ruf mal an und frage nach. Alles andere ist Spekulation.
Denken heißt nicht wissen
Und ich habe leider keinen Leo sondern den Remus
In der Freigabe steht AB 2014 drin, gilt also definitiv auch für 15er oder 16er Modelle. Alle anderen SMCs ab 2008 sind auch aufgeführt und dementsprechend homologiert.
Von 13 auf 14 hat sich die Typnummer geändert (gab ja auch Veränderungen am Bike) deswegen war die ABE für den PP Sebring eben nicht für die Modelle ab 14 gültig, beim Remus PP stehen diese aber explizit dabei bzw wurde er ja extra auch für die neuen Modelle auf den Markt gebracht.
Da scheint dein Händler hinten und vorne keine Ahnung zu haben
An der KBA Nummer hat sich nichts geändert, für den Gesetzgeber sind also 14 / 15 / 16er Modelljahre ein identisches Motorrad
stimmt leider nicht ganz, die 15er hat eine andere ABE-Nummer als die 14er, obwohl gleiches Motorrad
Es weiß jeder das es das gleiche Motorrad ist, nur schwarz auf weiß steht es nirgends