Probleme mit PP Remus bei Kontrolle mit der 2015er?!

  • Hallo an Alle,
    habe eine Frage wegen dem Remus PP ESD (765.05.999.000)
    Laut der EG-Genehmigung ist der Topf für 2014 mit der ABE-Nummer für dieses Baujahr
    Genau genommen dürfte ich laut meinem KTM Händler und Nachfrage beim Tüv diesen Topf bei der 2015 gar nicht fahren, weil von der 2015 die ABE-Nummer nicht übereinstimmt
    Hatte jemand der diesen Topf auf der 15er fährt schon mal Probleme bei einer Kontrolle?
    Laut Remus gibt es auch kein aktuelles Gutachten oder Genehmigung für die 2015er :Daumen runter:
    Grüße

  • Doch Du kannst den Remus fahren. Es gab drei Modellsprünge: ab 2008; ab 2012 und 2014.
    In deiner EG-Genehmigung sind diese erfasst. Der neue Remus PP kann auf "ALLEN" SMC's gefahren werden! :Daumen hoch:

    Braaap! :sabber:

  • ja so gesehen schon
    Aber selbst der KTM Händler sagt wenn man es genau nimmt steht die 15er nicht drin da die ABE Nummer nicht übereinstimmt.
    Und als ich beim Tüv nachgefragt habe hat der mir das gleiche gesagt
    Bin jetzt eben unsicher wenn die :polizei: das genauso sehen...

  • Mir hat der KTM-Händler gesagt, dass ich nur den Zettel mitführen muss und das Eintragen eigentlich nicht notwendig ist. Wäre nur eine Fleissaufgabe. Aber hier in Wien hat noch nie jemand danach gefragt. Bin mal aufgehalten worden, weil ich mich vor einer Zivilstreife eingeschliffen habe und die hatten (scheinbar) keine Ahnung. Haben mit der Tschenlampe reingeleuchtet, aber nichts gesagt (war damals der LeoVince mit DB-Eater).
    Also ich denke, dass Du mit dem 2015er und PP-ESD keine Probleme haben dürftest.
    Genaueres kann dir sicher die Typisierungsstelle sagen. Ruf mal an und frage nach. Alles andere ist Spekulation.

  • Schliesse mich der Frage an, da ich meinen Zettel nicht finden kann (irgendwo im Kinderzimmer verschollen).


    Freigabe sollte ja bei KTM, oder Remus zu bekommen sein, wenn man hinschreibt. Aber die antworten ja nicht gerne.
    Falls ich meinen doch finde, scanne ich ihn.
    Denke den Schrieb kann man sich dann unten an die Sitzbank kleben. So hat man ihn immer dabei.

  • In der Freigabe steht AB 2014 drin, gilt also definitiv auch für 15er oder 16er Modelle. Alle anderen SMCs ab 2008 sind auch aufgeführt und dementsprechend homologiert.
    Von 13 auf 14 hat sich die Typnummer geändert (gab ja auch Veränderungen am Bike) deswegen war die ABE für den PP Sebring eben nicht für die Modelle ab 14 gültig, beim Remus PP stehen diese aber explizit dabei bzw wurde er ja extra auch für die neuen Modelle auf den Markt gebracht.


    Da scheint dein Händler hinten und vorne keine Ahnung zu haben :Daumen runter: An der KBA Nummer hat sich nichts geändert, für den Gesetzgeber sind also 14 / 15 / 16er Modelljahre ein identisches Motorrad

  • Doch Du kannst den Remus fahren. Es gab drei Modellsprünge: ab 2008; ab 2012 und 2014.
    In deiner EG-Genehmigung sind diese erfasst. Der neue Remus PP kann auf "ALLEN" SMC's gefahren werden! :Daumen hoch:

    ja schon, nur leider steht da nur "AB" und diese ABE-Nummer die da angegeben ist stimmt nicht mit der von 2015 überein. Wenn dann müssten alle ABE-Nummer, sprich für die 14er 15er und 16er drin stehen


    Mir hat der KTM-Händler gesagt, dass ich nur den Zettel mitführen muss und das Eintragen eigentlich nicht notwendig ist. Wäre nur eine Fleissaufgabe. Aber hier in Wien hat noch nie jemand danach gefragt. Bin mal aufgehalten worden, weil ich mich vor einer Zivilstreife eingeschliffen habe und die hatten (scheinbar) keine Ahnung. Haben mit der Tschenlampe reingeleuchtet, aber nichts gesagt (war damals der LeoVince mit DB-Eater).
    Also ich denke, dass Du mit dem 2015er und PP-ESD keine Probleme haben dürftest.
    Genaueres kann dir sicher die Typisierungsstelle sagen. Ruf mal an und frage nach. Alles andere ist Spekulation.

    Denken heißt nicht wissen :lol:
    Und ich habe leider keinen Leo sondern den Remus


    In der Freigabe steht AB 2014 drin, gilt also definitiv auch für 15er oder 16er Modelle. Alle anderen SMCs ab 2008 sind auch aufgeführt und dementsprechend homologiert.
    Von 13 auf 14 hat sich die Typnummer geändert (gab ja auch Veränderungen am Bike) deswegen war die ABE für den PP Sebring eben nicht für die Modelle ab 14 gültig, beim Remus PP stehen diese aber explizit dabei bzw wurde er ja extra auch für die neuen Modelle auf den Markt gebracht.


    Da scheint dein Händler hinten und vorne keine Ahnung zu haben :Daumen runter: An der KBA Nummer hat sich nichts geändert, für den Gesetzgeber sind also 14 / 15 / 16er Modelljahre ein identisches Motorrad

    stimmt leider nicht ganz, die 15er hat eine andere ABE-Nummer als die 14er, obwohl gleiches Motorrad
    Es weiß jeder das es das gleiche Motorrad ist, nur schwarz auf weiß steht es nirgends

  • Remus habe ich angeschrieben aber da der ESD über KTM vertrieben wird können die mir leider nicht helfen und neuere Gutachten können nur über KTM beantragt bzw erstellt werden was aber enorm viel Geld kostet was KTM aber sicherlich nicht mehr macht.
    Habe nun KTM angeschrieben und warte auf Antwort
    Werde berichten wenn ich was neues weiß
    so long...

  • Hatte den Schein grad bei der Hand :Daumen hoch:
    ...
    ...
    ...

    René,
    lies mal was bei deinem ersten Scan im unteren Kästchen steht.
    Ich würde mit so einem Post vorsichtiger umgehen (besser löschen), denn Idioten gibt es ja leider überall ;-)

  • stimmt leider nicht ganz, die 15er hat eine andere ABE-Nummer als die 14er, obwohl gleiches Motorrad
    Es weiß jeder das es das gleiche Motorrad ist, nur schwarz auf weiß steht es nirgends

    Aber die ABE-Nummer steht ja nicht auf der EG-Genehmigung von Remus. Dort steht SMC-R ab 2014.
    Aber warum rufst Du nicht tatsächlich mal beim TÜV an? Immerhin müssten die am Besten sagen können, was was sie zulassen. Remus, bzw. KTM kann ja eigentlich alles erzählen.

  • Ja bitte berichte. Ich habe vorgestern auch meinen Remus PP bestellen lassen. Bin gespannt. Danke

    Ich denke da wird bei Dir das gleich drin stehen

    Aber die ABE-Nummer steht ja nicht auf der EG-Genehmigung von Remus. Dort steht SMC-R ab 2014.
    Aber warum rufst Du nicht tatsächlich mal beim TÜV an? Immerhin müssten die am Besten sagen können, was was sie zulassen. Remus, bzw. KTM kann ja eigentlich alles erzählen.


    natürlich steht die ABE Nummer drin
    Der TÜV sagt das gleiche, dürfte den so nicht fahren und er würde mir den so auch nicht eintragen

  • Habe den Zettel jetzt vor mir und verstehe nicht ganz dein Problem.
    Da steht (wie auch schon von Bubu erwähnt):


    KTM 690 LC4
    (ab / from e1*2002/24*0354*05)


    oder:


    ab Baujahr/From model-year
    MJ 2014

    ???


    Beides implementiert doch, dass sie AB einem Zeitpunkt sind, und das Moped zB SMC-R heissen muss.


  • richtig das steht bei mir auch
    allerdings heißt meine (15er) ABE Nummer ....*06)
    und da diese Nummer nicht übereinstimmt passt das leider nicht

  • richtig das steht bei mir auch
    allerdings heißt meine (15er) ABE Nummer ....*06)
    und da diese Nummer nicht übereinstimmt passt das leider nicht

    Aber es steht AB *5 drin. Also gilt folglich auch *06.
    Wenn das Moped mal so anders hergestellt wird, dass dieser ESD nichtmehr passt, wird sie auch nichtmehr SMC-R heissen.
    Schau, es gab ja auch eine SMC, wofür es sicher auch so einen Wisch gibt. Dort steht dann drin "SMC ab ..." - das gilt dann folglich für alle SMC - dann aber natürlich nicht für das Nachfolgemodell SMC-R.


    Ich weiss, ist kompliziert. Aber wenn da AB und SMC-R steht, ist es klar.

  • hab ich so ja auch gedacht
    Aber wieso sagen mir drei verschiedene TÜV-Leute, mein KTM-Händler und auch die :polizei: was anderes? Sprich das ich den so eigentlich nicht fahren darf?!
    Naja mal schauen was ich da jetzt mache...

  • hab ich so ja auch gedacht
    Aber wieso sagen mir drei verschiedene TÜV-Leute, mein KTM-Händler und auch die :polizei: was anderes? Sprich das ich den so eigentlich nicht fahren darf?!
    Naja mal schauen was ich da jetzt mache...

    Weil keiner nachdenken und sich auch nicht festlegen will. Schon garnicht per Mail, oder am Telefon.
    Abgesehen davon gilt die Unschuldsvermutung. Sie müssen dir beweisen, dass etwas nicht passt und wenn man sich diese Genehmigung so ansieht, passt alles.


    Die Ziffer *6 bezieht sich (ohne jetzt nach einem Beweis gesucht zu haben) auf die Charge, oder Produktionsserie. Da können kleine Unterschiede sein, wie zB. dass der Lichtschalter anders aussieht, aber gleichwertig ist (weil er ihnen ausgegangen ist und für Neue, ein billigerer Zulieferant gefunden wurde... oder was auch immer). Aber das Moped ist noch immer das Gleiche. Also gilt dieses ab *5 für SMC-R *5, *6, *7,... aber nicht für *4. Eh logisch.
    Entscheidend ist eben nicht nur das AB beim Modelljahr, sondern auch das AB beim Kradtyp.