Irrtum.
Les mal eine gängige Reifenfreigabe genau durch.
Da steht immer irgendwo:
Zitat
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß EG-BE unter Beachtung der
genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar.
Wenn du eine Eintragung im Schein hast, weil du was am Fahrzeug verändert hast, gilt nicht mehr der Originalzustand gemäß der EG-BE und damit erlischt die Reifenreigabe.