Das ist leider ein Irrtum.
Einspurige Krtaftfahrzeuge sind von der Winterreifen-Pflicht seit Juni diesen Jahres befreit.
Aaaaber.....für einspurige Kraftfahrzeuge gilt erhöhte Sorgfaltspflicht.
Man muss vor Fahrtbeginn prüfen, ob die Fahrt wirklich nötig ist und ob ein anderes Fahrzeug dafür geeigneter wäre.
Dazu kommt dann noch eine maximale Höchstgeschschwindigkeit von 50 km/h.
M+S Winterreifen haben noch Bestandsschutz bis 2024, aber neue Winterreifen dürfen ab 2018 nur noch mit dem Schneeflocken-Symbol verkauft werden.