Ich würde behaupten:
Ganz oben steht EG-Übereinstimmungsbescheinigung...also Europäische Gemeinschaft Übereinstimmungsbescheinigung.
Ergo -> EU-Norm
Ich würde behaupten:
Ganz oben steht EG-Übereinstimmungsbescheinigung...also Europäische Gemeinschaft Übereinstimmungsbescheinigung.
Ergo -> EU-Norm
Das klingt ja schonmal nicht sooo schlecht.
Die Motorrad Abenteuer hat geantwortet.
Sie leiten meine Anfrage weiter und bitten um ein wenig Geduld.
Dann sieht es ja so aus, als hätten sich die Reifenhersteller zusammengetan um ne Lösung dafür zu finden.
Weiß jemand wieviel dB Toleranz die Rennleitung zugibt bevor sie Maßnahmen ergreift?
Die Toleranz sind 5dB zum Wert auf dem Typenschild.
Meine PP-Zusatzscheinwerfer haben an der stelle keine E-Nummer.
Ich hab trotz suchen gar keine E-Nummer gefunden...
Aber auch Originalteile brauchen doch ne E-Nummer, oder?
Antwort von Heidenau ist da:
Zitat von HeidenauAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr XXXXXX
Die Freigabe für diese Maschine bzw. auch für die anderen über 190km/h schnellen Reiseenduros werden wir vorerst nicht zurückziehen. Solange es Reifen mit DOT 2017 gibt, können diese ja ganz legal gefahren werden. Dafür produzieren wir schon seit Wochen die Scout-Modelle auf Lager.
Ein noch nicht ganz geklärter Sachverhalt ist die EU-Regelung. Danach dürfen Reifen mit M+S Kennzeichnung weiterhin verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, das die Maschine nach EU-Recht homologiert wurde. Hierzu wird es sicherlich in den nächsten Wochen noch konkretisierende Aussagen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Veiko Marschner
Verkauf
Ich hab auch an Heidenau geschrieben und an die Motorrad Redaktion.
Mitas hat auch noch nicht reagiert.
Wer von euch fährt denn mit dem Riesentrumm durch schweres Gelände?? Ich bestimmt nicht. 90-95 % Straßen und Sträßchen....
Ich.
Aber die 1190 R ist ja auch kleiner als die 1290er.
..obwohl: der TKC 80 wäre in den Fahrzeugpapieren aufgeführt....
Es ist aber jetzt so, das der Geschwindigkeits-Buchstabe zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit passen muss....das funktioniert mit dem TKC 80 nicht....
Aber damit stehen wir nicht alleine da...
Zitat
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei.
"Winter"reifen braucht man nicht mehr um mit dem Mopped im Winter fahren zu können.
A B E R ...man darf keine Reifen mit M+S Kennung und geringerem Geschwindigkeitsindex aufziehen.
Das heißt, Conti TKC80, Heidenau K60 Scout und die Mitas darf man nicht mehr auf der Adventure fahren...
Da bin ich neugierig!
Nicht nur du....
Nächste Woche ist der TÜV-Mensch wieder bei uns...da werd ich mal das Thema mit der Übersetzungsänderung zur Verringerung der Höchstgeschwindigkeit wieder ansprechen...
Ich hab jetzt mal ne Mail an Mitas geschrieben, wie die das ganze Handhaben wollen.
Es funktioniert nicht so einfach wie bei meinen Japanern, aber es funktioniert.
Bei Gelegenheit mach ich mal ein Foto.
Wer zu viel Zeit und Geld hat kann sich aber auch ein lasereinstellgerät kaufen :-)
Ich hab mir nen Lasercat für 25 Euro gekauft....da gibts sinnlosere Ausgaben und ich kann die Kette absolut genau ausrichten.
Wer den Reifen ausprobieren möchte, sollte ihn JETZT SOFORT bestellen.
Ab nächtsem Jahr wirds illegal, wenn der Reifen keine 2017er DOT hat...
Gilt aber für alle M+S-Ausnahmen....
Klingt gut.
Was hast du für den kompletten Umbau bezahlt?
Hat das Federbein das Handrad zur Federvorspannungs-Verstellung auch direkt dran?
Hat sich die Fahrzeughöhe verändert?
Wenn nein, könnte man mit dem Federbein eine höhere höhe erreichen?
Hat sich das Fahrverhalten bei höheren Geschwindigkeiten auf der Straße verändert?
Fragen über fragen...
Triffts recht gut...
Und wegen dem ganzen denk ich mal das die Hersteller nicht mehr sehr viele M+S Reifen auf den Markt schmeißen...
Ein Video zum Thema
ZitatAlles anzeigen
Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten
Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des
Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte
Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit
aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen
keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die
Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel
nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern,
darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Das ist leider ein Irrtum.
Einspurige Krtaftfahrzeuge sind von der Winterreifen-Pflicht seit Juni diesen Jahres befreit.
Aaaaber.....für einspurige Kraftfahrzeuge gilt erhöhte Sorgfaltspflicht.
Man muss vor Fahrtbeginn prüfen, ob die Fahrt wirklich nötig ist und ob ein anderes Fahrzeug dafür geeigneter wäre.
Dazu kommt dann noch eine maximale Höchstgeschschwindigkeit von 50 km/h.
M+S Winterreifen haben noch Bestandsschutz bis 2024, aber neue Winterreifen dürfen ab 2018 nur noch mit dem Schneeflocken-Symbol verkauft werden.
Wieso? Speed-Limit-Aufkleber im Sichtbereich anbringen lassen (in der Freigabe-Bescheinigung bemerkt), so wie beim K 60 Scout auch....schon hätten wir "R"-Fahrer noch mehr grinsen im Gesicht....aber ich glaube.....die gönnen uns keine gute Laune ....
Das ist nur bei Reifen mit M+S Kennzeichnung erlaubt.
Und da die M+S Regelung jetzt für alle Fahrzeuge gekippt wurde wirds wahrscheinlich noch schlechter werden...