Ich war beim TÜV und hatte den Wisch von Mitas dabei.
Meine Frage war, ob ich nächstes Jahr mit den aufgeführten Reifen und dem Wisch fahren darf.
Die Antwort war: "Nein.".....
Das ist keine Reifenfreigabe, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Da steht nämlich:
Zitat
Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung keine
Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen. Hiermit wird bestätigt,
dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen.
Sein Argument war, das KTM eben doch eine Beschränkung für Fabrikat und Typ vorgenommen hat....steht ja auch in den Fahrzeugpapieren....
Ich muss zu einem anderen "Ingenieur".....und dann vielleicht auch mal zur Rennleitung....
Irgendjemand muss doch wissen was erlaubt ist und was nicht.....