so einfach ist das nicht. Du muss die nettoverkauf gesondert melden. der Käufer ebenfalls bei seinem Finanzamt .
In Saarlouis bei Bundesamt für Finanzen wird es anhand Steuernummern gegenseitig verglichen. Sollte zukünftige Steuer in Land des Abnehmers nicht eingerichtet sein , greift Finanzamt beim Verkäufer zu. Kenne Leute die sechsstellige summen nachgezahlt haben weil jemand in Italien hochpreisige Limousinen nicht angemeldet hat . ( Viele Händler verkaufen in EU netto nur mit Kaution , die Sie erst nach Ordnungsgemäßigten Einfuhr zurückzahlen )
Gelangensbestätigung - Nachweis steuerbefreiter Lieferungen in der EU
Um die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nutzen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist. Dieser Belegnachweis kann durch die sog. Gelangensbestätigung erbracht werden. Die Finanzverwaltung hat hierfür Muster in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, die Sie nachfolgend am Ende des Artikels finden.
Die ganze Erklärung unter: https://www.ihk-koeln.de/Gelangensbestaetigung.AxCMS
Natürlich werden solche Verkäufe mit der Umsatzsteuer ID des Käufers nach Saarlouis gemeldet. Ich bezweifel aber, dass es einen zielführenden Abgleich zwischen Saarlouis und z.B. dem Niederländischen Finanzamt gibt. Dazu müsste dann das Finanzamt konkret den Vorgang bei dem Käufer in den Niederlanden prüfen. Das wäre natürlich bei einer Betriebsprüfung möglich und würde dann mit dem Datensatz aus Saarlouis auffallen. Für mich als Verkäufer hat das aber definitiv keine Auswirkungen und ich muss auch nicht zahlen. Als Verkäufer muss ich natürlich prüfen ob die Umsatzsteuer ID richtig ist, die Person überprüfen, die die Zahlung leistet, den wirtschftlich Berechtigten in dem Unternhmen nachweisen lassen und, und, und ...