Beiträge von Gerry13

    Der Knackpunkt ist doch folgender.
    Wir haben einerseits geltendes europäisches Recht, das (eigentlich) über den nationalen Parlamenten angesiedelt ist.
    Andererseits halten sich nicht alle an selbiges und machen in Verbindung mit dem KBA die gleiche :kacke: weiter wie bisher.
    Mir drängt sich dort die Frage auf ob sich das KBA überhaupt im rechtlich vorgeschriebenen Rahmen bewegt,
    oder man dort nur Angst davor hat das eventuell einige Stellen überflüssig werden würden, wenn der Nonsens (wie befohlen) ein Ende hat.
    Es müßte sich also jemand mit dem Thema befassen, der Zugang und Erfahrung im Umgang mit den Gesetzlichkeiten hat.
    Das wäre dann mit Sicherheit ein Anwalt der sich mit dem Thema auseinandersetzen müßte und vor allem wöllte.
    Denn das das ein schwieriges und mühsames Verfahren wäre, wissen wir ja alle.
    Alsdann natürlich auch die Kostenfrage aufkommt, denn ein pro bono Mandat könnten sich in diesem Falle nur die wenigsten Kanzleien leisten.
    Und die es könnten fahren kein Motorrad :crazy: .
    Also sind wir die ewig angeschmierten, denn die Protagonisten der ganzen Schmierenkomödie werden ihre Pfründe nicht von selbst aufgeben.
    Lang lebe die Reifenbindung :amen:


    Gruß Gerry

    Servus Gerry


    Nah ja es geht darum eventuelle Verbindlichkeiten von vornherein auszuschließen ! Der Gesetzgeber ist mal wieder nicht im Stande klare Verhältnisse zu schaffen. Der TÜV Mensch hält sich bedeckt und geht so gut es geht in Deckung um nicht haften zu müssen im Fall der Fälle. Der Fahrzeug Hersteller verhält sich ebenso und die Reifenhersteller rechnen nach Stückahlen :denk: Würden monatlich etwa 2000 KTM ADV Modelle neu Zugelassen würde es genug Freigaben geben.


    Solange die Rechtslage relativ Undefiniert ist wird sich an der Situation wenig ändern ! Das ich jetzt eventuell mit meinen Privat Vermögen und meiner Gesundheit in Vorleistung gehe sehe ich nicht ein ! Auf einen ellenlangen Rechtsstreit habe ich zumindest in dieser Beziehung keine Lust ! Abgesehen von den Kosten zehrt so etwas auch gehörig an den Nerven. Es mag bei 1000 Fällen alles gut gehen und keiner regt sich auf aber beim 1001 Fall kommt einer daher und dreht daraus einen Strick ! Bei meinen Glück bin ich der 1001 Fall :crazy::kacke: Das muss jeder für sich selbst entscheiden ob er das eventuelle Risiko tragen will !



    Servus Peter, nochmals (und jetzt wirklich zum letzten mal ) es gibt laut (auch für uns gültiger) europäischer Zulassungsverordnung keine Fabrikatsbindung für Reifen.
    Somit ist JEDER !!! Reifen der die Kriterien in Sachen Größe, Trag-und Geschwindigkeitsindex des Eintrages in den Fahtzeupapieren erfüllt zulässig.
    KTM handelt hier wider besserem Wissen gegen geltendes Recht.
    Normalerweise müssten sich hier alle zusammentun und die kollegiale Austragung inklusiver der Übernahme der Kosten dafür bei K(otz)T(ausend)M(al) einklagen.
    Haben wir denn hier keinen Advocatus Diaboli hier im Forum, der sich der Sache mal annimmmt, für den einzelnen macht das keinen Sinn.


    Gruß Gerry

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das wir und als Moppedfahrer uns in unserer Opferrolle gefallen :crazy: .
    Es kann doch nicht die Diskussion sein welcher Reifen eingetragen wird :Daumen runter::motzki: sondern wie die unrechtmäßige Fabrikatsbindung aus unseren Zulassungen verschwindet.
    Macht weiter so, die Herren der Reifenindustrie werden euch danken :achtung ironie:
    Ich geb es auf, da der Sinn des Themas von den ewig Hörigen nicht verstanden wird oder kann :kapituliere:


    Gruß Gerry


    PS: die feígen Herrschaften von KTM :kacke: haben sich auf meine Anfrage hin auch noch nicht gemeldet :winke:

    Und warum gibt es sie dann?



    Markus



    Ganz einfach, es liegt wie immer am Geld.
    Ich (Metzeler) gebe dir (KTM) die Erstbereifung sehr günstig ab und du (KTM) hinterlegst eine Reifenbindung meiner Pellen beim KBA
    auf das der treudoofe deutsche Michel selbigen in Zukunft kauft.
    Jedes !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Mopped außerhalb von Deutschland wird ohne Reifenbindung verkauft, weil es sie im Rest der Welt einfach nicht gibt.



    Gruß Gerry :kapituliere:

    Gruß Gerry :Daumen hoch:[/quote]Ja du hast aber nur 1 spezielle Reifenpaarung von ihm eingetragen bekommen, oder?


    In euren Bundesländern hört sich das immer so einfach an mit "25 euro und dann ma eben Zulassungsstelle"....in Berlin wartest du 4 Stunden im Warteraum oder kriegst nen Termin in 3 Wochen :crazy: Da würd ich lieber 100 Euro bezahlen ohne Wartezeit :zunge:




    Moinsens, nein ich habe nur die Reifengrößen eintragen lassen ohne irgendeine Fabrikatsbindung.
    Das eure Zulassungsstellen komplett duchgeknallt sind höre ich leider immer wieder bei unserem Triumphstammtisch in Berlin :Tempo: .


    Gruß Gerry

    OT an. Das erinnert mich an den "Videorecorder vom Media Markt Leiptsch." :lautlach: Bei 35 sec. mal schauen.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Die Stadt scheint ja schon mal zu passen.
    OT aus.



    Jo, das Ding ist ein absoluter Klassiker, da könnt ich mich jedes mal wieder wegschmeißen vor lachen :sensationell: .


    Gruß Gerry

    :achtung ironie:


    Das wird schweineteuer. Der Prüfer muss ja mit allen am Markt befindlichen Reifen Fahrtests machen und als i. O. befinden.


    Moin Gerry


    Schön das du jetzt auch KTM fährst. Was kostet den das Austragen der Reifenbindung und kann das jeder Tüvprüfer machen.


    Gruß Pauke


    Moin Pauke, ja ich brauchte ein neues Fahrzeug um meine geliebte Frau spazieren zu fahren, da kam mir die Kati zum Schäpschenpreis wie gerufen.
    Meine geliebte Speedy bleibt aber weiter meine erste Wahl, wenn ich ohne "Gepäck" reise :peace:
    Die Austragung kann eigentlich jeder Prüfer vornehmen, die Kosten sind recht übersichtlich.
    Für das eintragen der 1190er Größen habe ich 25,-€ bezahlt, da sollte das austragen des Metzeler nicht viel mehr kosten.


    Gruß Gerry :Daumen hoch:

    Moin, wie versprochen die Details bei der Zulassung des Moppeds.
    Montag früh Termin beim Prüfer, soweit erst mal alles easy weil keinerlei Eintragungen im COC oder Brief vermerkt sind.
    Dann gleich noch die 170er der 1190er eintragen lassen, man ist da von der Auswahl einfach breiter aufgestellt.
    Also am Dienstag zur Zulassungsstelle und die Kiste fix angemeldet.
    Dort schlief mir dann das erste mal mein Gesicht ein.
    Da haben die Herren von KTM Deutschland tatsächliuch in der Typschlüsselnummer den Metzeler hinterlegt, der vorher nicht ersichtlich war.
    Ich raus aus der ZLSt. und die Nummer von KTM Deutschland gewählt.
    Eine Frau am anderen Ende versuchte mich (erfolglos) abzuwimmeln, da KTM D nur mit Händlern, nicht aber mit Endkunden redet (tolle Arbeitsweise).
    Am Ende hat sie kapituliert und sich meinen Namen und die Telefonnummer notiert, mit der Ansage das mich ihre Kollegin am nächsten Tag kontaktieren würde, weil sie den Tag nicht mehr im Haus ist.
    Kurz danach erhielt ich einen Rückruf der (anscheinend wiedergefundenen) Kollegin.
    Dieser habe ich versucht zu erklären, das die Praktik von KTM D allen EG-Zulassungsbestimmungen wiederspricht.
    Worauf sie meinte sie habe da keinen Einblick und sie gibt das so weiter und ein Kollege meldet sich bei mir.
    Nun habe ich heute, da sich wie erwartet keiner gemeldet hat, bei der Kollegin nachgefragt wann sich denn nun jemand herabläßt und mit dem Herrn Endverbraucher kommuniziert.
    Sie meinte sie gibt das so gleich nochmals weiter und kurz danach klingelte dann tatsächlich das Telefon.
    Am Apparat ein (von der Stimme her) junger Mann, der wissen wollte was denn mein Begehr sei.
    Ich fragte ihn warum nur in Deutschland ein Reifen eingetragen sei und der Rest der Welt fahren kann was sie will.
    Darauf hin erhielt ich als "Antwort" , das Mopped sei mit diesem Reifen homologiert worden.
    Dabei ging es um das ABS und Reibwerte etc. pp.
    Ob dieses Schwachsinns machte sich bei mir eine dezente innere Unruhe breit (200 Puls netto).
    Daraufhin haben wir noch eine Weile ob der ganzen Benachteiligung der deutschen KTM Besitzer ergebnislos hin und her diskutiert.
    Er wollte (oder durfte) meiner Argumentation einfach nicht folgen, so das wir logischerweise zu keinem Ergebniss kamen.
    Dann kam die Frage was er denn nun konkret tun sollte. Darauf ich, sich um die grundsätzliche Austragung der Reifenbindungen bekümmern.
    Darauf er, ich leite das mal so weiter und werde mich gegebenenfalls nochmal melden (und jetzt leg endlich auf du lästiger Kunde).
    Solch ein hochnäsiges und arrogantes Verhalten eines (jetzt kommts !!) "Service" Teams habe ich noch nicht erlebt.
    Aber eine Diskussion beinhaltet ja immer, das ich mir die Argumente der Gegenseite anhöre, ernsthaft darüber nachdenke um gegebenefalls Änderungen herbeiführe, wenn die Argumente schlüssig sind.
    Alles andere ist (wie in diesem Falle) das zum Vortrage bringen meines Standpunktes ohne über ein Abweichung von selbigem überhaupt nachzudenken.


    Lange Rede kurzer Sinn, es ist schon erschreckend wie die Intelligenz und Rechte der Verbraucher in Abrede gestellt werden und wir uns weiter, aus korruptiven Grüden, mit solch einem Schwachsinn herumschlagen müssen.


    Aber nichts nichtsdestotrotz geht es auch anders.
    Mein freundlicher Prüfer trägt mir die Reifenbindung aus und dann können mir die Herren im Mondschein mal den Schuh aufblasen.
    Aber das kostet halt trotzdem immer wieder Zeit und Geld, allerdings hat mich das auch noch nie abgehalten selbiges zu tun.


    Euch allen ein schönes Wochenende
    Gerry :winke:

    Moinsens, also heute ist endlich der KFZ Brief von meiner neuen Kati angekommen, deswegen hat es etwas gedauert mit der Antwort.


    Auch hier sind nur die Größen der Beiden Reifen angegeben, ansonsten nothingnadagarnichts.


    Ergo teilt mir KTM unterschwellig mit, hab Spaß mit jedem Gummi den du magst :peace: :peace: :peace: :amen: :teuflisch: .


    Alles andere hätte mich in Zeiten der EU einheitlichen Zulassungsvorraussetzungen auch arg gewundert.


    Kleine Korrektur noch :grins: Meine Speedy hatte von Anfang an keine Reifenvorgaben (wegen siehe oben) es war meine 94er T300 Sprint bei der die Reifenbindung ausgetragen wurde :ja: .


    Gruß Gerry

    Danke gleichfalls, hab ich denn geschrieben du sollst Honda anschreiben ? Nö !
    Eine Prüforganisation macht das, wie schon oben erwähnt.
    Und ja ICH war so naiv und beratungsresistent das ich meine Austragung aus reinem Mitleid erhalten habe, ich armer Kerle.


    Gruß Gerry


    PS: 200 schafft auch meine Speedy :teuflisch:

    Das funktioniert aber nur, wenn es von anderen Reifenherstellern Reifen in der eingetragenen Dimension mit den eingetragenen Spezifikationen gibt.
    Das is bei ner Speedy einfach...aber such mal nach nem 21" Reifen mit dem richtigen Geschwindigkeitsindex....


    Das war hier aber so gar nicht die Frage :Daumen runter:


    http://www.motorradreifendirekt.de/cgi-bin/rshop.pl?suchen=Ordern&cart_id=36528485.1100.25202&ranzahl=1&Breite=90&Quer=90&Felge=21&dsco=1100&m_s=1&last_sort=speed&rsmFahrzeugart=MO&x_tyre_for=&s_p=&filter_preis_von=&filter_preis_bis=&Ang_pro_Seite=10&sort_by=speed_down

    Sooo einfach ist das nicht mit "austragen lassen". Dazu hat der Motorradhersteller auch noch was zu sagen, von wegen Sicherheit. So eine Reifenbindung wird ja nicht aus einer Laune heraus eingetragen.

    Selbstverständlich ist das ganz einfach und hat mit dem Hersteller des Moppeds erst mal nichts zu tun.
    Das war bei mir z.B. eine Sache von 20min. und das völlig ohne größere Diskussionen.
    Allerdings hatte sich mein TÜVler auch schon im Vorfeld mit dem Thema beschäftigt.
    Geht mal zu eurem TÜVDERKRAGTÜ Menschen und klärt das mal ab.
    Oder aber ihr steht auf den ganzen Eintragungsmist (was ich manchmal vermute) weil man sich da so schön ärgern und zu Tode diskutieren kann :achtung ironie:


    Gruß Gerry

    Moinsens, hier der ADAC zu allen Eventualitäten, wer denn wirklich noch eine Reifenbindung hat kann diese auch austragen lassen.



    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben[size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']
    [align=left]vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang
    [align=left]mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
    [align=left]Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
    [align=left]Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere[b][size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']nicht [size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']erforderlich.[size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']
    [align=left]1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    [align=left]bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    [align=left]2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen
    [align=left]Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
    [align=left]und wird mitgeführt.
    [align=left]3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    [align=left]auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
    [align=left]Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    [align=left]Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
    [align=left]ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    [align=left]4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    [align=left]serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    [align=left]Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    [align=left]mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
    [align=left]Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.