Beiträge von Servus1988

    Ja das ist auf dem Bild etwas blöd. Aber direkt am krümmerrohr ist alles trocken... hatte halt Angst das es die mittlere Dichtung am Motor ist. Aber danke für deine Antwort.

    In einem gebe ich Highscore allerdings recht, Dauervollgas mit Lamdba 1 oder drüber würde ich auch nie machen, da hätte ich kein gutes Gefühl. Kurzzeitig kann das schonmal gehen, aber ab wann es dabei zu Überhitzungsschäden kommt, keine Ahnung und will ich auch nicht ausprobieren. Ich hatte vor 25 Jahren bei meiner Falcone mal ein abgerissenes (ausgeglühtes) Auslaßventil erlebt und das Geräusch habe ich heute noch im Ohr......

    Und genau da sind wir wieder, du kannst es eben so wenig sagen wie HS oder jemand anderes und jetzt ein Motorrad ranzuziehen was einen komplett anderen Entwicklungs-/Technikstand hat ist genauso wenig zielführend.
    Ich glaube wir werden uns hier noch ewig im Kreis drehen... Einer Misst der andere erkennt es nicht an. Einer sagt was, der andere wiederspricht da keine Vergleichswerte vorhanden sind...


    So nochmal zum lesen für alle die meinen, dass es übertieben ist Leute auf die Folgen von NICHT zugelassenen Tuninganbauten/Veränderungen zu informieren!
    Es ist nicht und es kann auch nicht jedem bewusst sein!
    Und selbst beim direkten Stellen der Frage wurde hier jemand mit klaren falsch Aussagen in Sicherheit gewogen!!!!
    Und da nütz Ihm es nichts wenn er dann auf der Bestellungsnachricht lesen kann das es nicht StVO konform ist. Denn er hat verdammtnochmal vorher gefragt.
    Und ja er bedankt sich, dass nicht alle hier die Worte von Babsi und HS ohne hinterfragen hinnehmen!

    duffyhs wenn jedem klar ist das es nicht legal ist und jedem ALLE Konsequenzen klar sind, warum wird hier dann durch Babsi immer vesucht genau das herunterzuspielen?
    Das hat ganz sicher nicht mit einer Winterdepression zu tun, es geht hier darum Leuten die Babsis heruntergespiele für die Weisheit des Lebens und einen Freifahrtsschein ansehen darauf aufmerksam zu machen was für Konseqenzen im Ernstfall drohen!
    Sicherlich ist vielen Leuten auch ohne diesen Hinweis klar was Sie tun, aber eben nicht allen!
    Und das Verhalten von Babsi Leute in Sicherheit zu wiegen beim verwenden des Kastl finde ich eine Frechheit! Vorallem weil Sie ja bereits gezeigt hat, dass Ihr es egal ist obwohl Sie eine falsche Auffassung/falsches Wissen bezüglich der drohenden Konsequenzen besitzt!


    "wurde JEDER aber wirklich JEDER von mir auf die ILLEGALITÄT hingewiesen.
    Ich denke JEDER hat das auch verstanden" Und warum hast du so DEUTLICH darauf hingewiesen?


    Und an cutrofiano auf Seite 3 ist bereits ein eingefügter Link...
    Und wie bereits mehrfach geschrieben sind es trotzdem Einzelfallentscheidungen die niemnd vorhersagen kann.
    Es ist aber nicht unrealistisch im beschrieben Fall mit Schmerzensgeld auf einen 6 stelligen betrag zukommen.
    Versicherungen versuchen diesbezüglich alles! Und da rede ich aus Erfahrung (nicht im KFZ Bereich sonder im Bereich der Tierhaftplicht) ws war Eindeutig, das keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, zumal der Hund nur in meiner Obhut war, und der Fehler von der klagenden Person ausging, wurde auf biegen und brechen versucht die bezahlten Beträge der Tierhaftpflicht von mir zu hohlen.
    Einschließlich der Kosten der Krankenkasse waren das weit mehr als 5000€ und trotzdem wurde zumindest die Klage zugelassen!

    Ja es gibt legales Tuning! Und ja sie begehen bei jeder Fahrt im Bereich der StVO eine Straftat! Aber wie gesagt wir sind wieder beim Thema Verknüpfungen und so...
    Und zum Thema Wissen:
    Mehr als nachquatschen und in das Horn blasen was andere auch schon genutzt haben ist Es ja bei dir auch nicht weit her...siehe 5000 Euro Grenze und wenn Sachen wiederlegt werden sprechen wir sie einfach nicht weiter an... Zeugt von riesigem Wissen die Rechtslage im Falle des Falles von seinem eigenen Vertriebenen Produkt nicht zu kennen!

    Nein das ist nicht ok so es ist illegal und eine Straftat aber scheinbar fehlen da ein paar Verknüpfungen damit das verstanden wird!
    Und hier noch ein Zitat zu eurer 5000€ Grenze...
    Hat der Versicherungsnehmer Rechtspflichtverletzungen begangen oder ist der Schaden durch Risikoausschlüsse nicht abgedeckt, ist die Höhe der Regressansprüche nicht grundsätzlich begrenzt.“

    :gute besserung: Ja ja der 5000 Euro freifahrtsschein...
    Aber vielleicht liest du ja nicht richtig http://www.haftpflicht-wissen.…-haftpflicht-regress.html
    Jeder Einzelfall wird einzeln geprüft und ist Richter/Staatsanwalt/Anwalt abhängig...
    Und babsi ich hoffe das auch du in einem solchen Fall mit haftbar gemacht wirst!
    Und die zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld je nach Personenschaden bricht dem jenigen dann finanziell das Genick...
    Aber ihr seid die ganz schlauen und spielt was runter... euch will ich mal und der Anklagebank sehen wenn es um eure Existenz geht... mal sehen ob dann die vertreiber und Nutzer des Kastl auch noch so lapidar daherreden...

    Einbauteile die nicht gemäß der StVO sind oder zum erlöschen der Betriebserlaubnis/des Versicherungsschutzes führen müssen auch so gekennzeichnet sein, das eben alle (egal ob Ahnung oder nicht) wissen das es nicht legal ist. Was das mit Babys zu tun hat weis ich zwar nicht aber ok. Solche wie du sind dann die die am lautesten schreien, wenn die eigene Gesundheit (oder schlimmer z.B. die Gesundheit des eigenen Kindes) durch solch einen Unfall mit einem nicht verkehrstauglichen/ nicht zugelassenen und nicht versicherten KFZ in Mitleidenschaft gezogen wird.
    Und vertraue mir wenn es um meine Gesundheit oder der meiner zukünftigen Kinder geht würde ich alles daran setzen, das Leute die solches Zeug einbauen oder Vertreiben UND nicht darauf hinweisen, dass es nicht StVO konform ist, niewieder mit beiden Beinen im Leben ankommen!
    Und das stellt kein Problem dar dies in solch einer Situation zu erreichen!


    Und die selbständig denkenden Leute sind nicht ausgestorben, jedoch kann man solch ein Wissen nicht unbedingt voraussetzen... Zumal hier ja Aussagen getroffen werden wie "das fällt nicht auf, das merkt keiner, das ist nicht so schlimm, da gibt es schlimmeres... Und diese Aussagen sind nunmal falsch und fördern den unüberlegten Einbau.

    Und mal für alle zum Nachlesen:


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Zusammengefasst:
    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (und ja lauter ist hier schlechter....)


    Also egal ob PS oder Drehmoment (welches ja nicht in den Papieren angeben ist) erlischt die Betriebserlaubnis bei euren Kastl...


    So und nun weiter:
    (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 6 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


    Jedesmal einen TÜV-Termin oder eine Fahrt des Sachverständigen nachweisen ist nicht möglich.


    Und wie geschrieben ist euer Umbau für den Unfall verantwortlich? Wenn der Richter einen schlechten Tag hat ja denn du hättest mit dem Motorrad und dem Kastl nie dort sein dürfen...
    :polizei:

    Ok Babsi da du ja anscheinden meine Frage überlesen hast/wolltest hier noch einmal:


    Nun meine Frage gibt es von euch den klaren Hinweis "nicht im Bereich der StVO zugelassen"?


    Und nochmal für dich dein Link ist schön und gut aber er beinhaltet nicht, dass die versicherung das Recht hat sich den gezahlten Betrag (oft mind. 6 stellig bei Personenschäden) zurückzuhohlen.
    Dazu kommt dann die Klage im zivilen Strafrecht wenn es um das Schmerzengeld geht. Auch dazu wurde keine Aussage getroffen.
    Ich habe jeden Tag mit Sachverständigen (in anderen Bereichen zu tun) ... und glaube mir da gibt es Ansichten die verschiedener nicht sein könnten. Es kommt immer auf den Sachverständigen, den Richter, den Staatsanwalt und den eigenen Anwalt an. Aber wie hier geschrieben wurde spielst du das Thema trotz mehrfachen Hinweisen einfach runter!


    Und genau da ist das Problem! Was ihr/du hier machst ist eine Straftat! Es gibt keine Aussage, die genau sagt, das euer Kastl nicht im Bereich der StVO zugelassen ist! Oder? Steht es denn zumindestens in der Bedienungsanleitung?



    Und da Ihr ja dieses Forum als Verkaufsplattform/Werbeplattform für euer Kastl benutzt müsst Ihr euch auch solche Hinweise/Meinungen gefallen lassen!
    :arsch: