Sorry, jetzt wird es echt off Topic, aber: Hier standen zuerst die Abkürzung "GGVS" und nun die Abkürzung "ADR" im Raum. Das ADR ist das "Europäische Übereinkommen über die Internationale Beförderung GEFÄHRLICHER Güter auf der Straße". Und nur weil von einem herabstürzenden Motorrad, was wirklich niemand erleben will, eine Gefahr ausgeht, ist es kein gefährliches Gut im Sinne dieser Regelung.
Da es sich beim ADR um europäisches Recht handelt, bedarf es einer Umsetzung in deutsches Recht, welche mittels einer Verordnung, ehemals der GGVS und mittlerweile der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt) passiert. Gefahrguttransporte im Sinne dieser Regelungen sind im Straßenverkehr ganz einfach an z.B. den orangenen Tafeln und darauf den UN Nummern, die die Stoffe für Rettungskräfte identifizierbar machen, erkennbar. So sind täglich Tanklastzüge mit 1202 und 1203 um uns herum, die unsere Fahrzeuge mit Kraftstoff versorgen. innerhalb der Vorschriften sind z.B. auch Regelungen, wie die Tanks ausgestaltet sein müssen, damit ein Aufschaukeln der flüssigen Ladung verhindert wird, durch Schwallbleche etc..
ABER: Die "profane" Sicherung eines Motorrads auf einem Hänger, interessiert das ADR nicht, da das Motorrad nicht die Grundvoraussetzung eines "gefährlichen Guts" erfüllt. Hier reicht die StVO (§22) und diese ergänzende Unterlagen/ Normen. Das diese sehr ähnlich denen des ADR sein können, erschließt sich von alleine. Denn ob ich eine mit einem Motorrad gefüllte Kiste von 250kg sichern muss oder eine identische Kiste mit 250kg Kaliumpermanganat ist fast egal. Reibwert erhöhen durch Rutschmatten und niederzurren mit zertifizierten Gurten der Norm xy und mit je nach Abspannwinkel xy Newton, sichern gegen Verrutschen in Fahrzeuglängsachse usw. alles das gleiche Spiel. Unterschiedlich ist hingegen schon die Fahrzeugausstattung mit Feuerlöschern, Signallampen, PSA usw. Und je nach Gefahrgut dürfen die 250kg auch nicht durch jeden Tunnel, was auch ADR und darunter hängende Verordnungen regeln.
Sorry, ich hab halt mal die Urkunde als zugelassener Gefahrgutbeauftragter, auch wenn sie mittlerweile abgelaufen ist.
Und nun wieder zurück zum schönen Hobby