Brisant ist es dagegen für den Fachbetrieb:
Der hätte das nur mit einem entsprechenden Auftrag tun dürfen
und dann nur mit einer entsprechenden Änderung der Leistung im Fahrzeugschein.
Stimmt.
In meinem Job ist es so, dass der "Fachbetrieb" bei einer... sagen wir mal fehlerhaften, nachteiligen oder auch nicht beauftragten Auftragsausführung erst einmal immer hingehängt werden würde. Es gibt auch so etwas wie Endkontrollen, welche offensichtlich nicht sachgemäß durchgeführt wurden. Bei der Beurteilung von solchen Situationen gibt es gravierende Unterschiede, ob der Kunden ein Laie ist (meistens Privatpersonen) oder ob der Kunden Sachkenntnis hat.
Jedoch bin ich schon der Meinung, dass man den Fachbetrieb in Kenntnis setzen sollte, der Fairness halber.
Im schlimmsten Fall, kann es passieren, das der Fachbetrieb/Monteur, da dieser eigenverantwortlich ausgeführt hat, zeitlebens damit belastet werden kann, nämlich dann, wenn ein Unfallbeteiligter schwer behindert bleibt oder zu Tode kommt. Dann kommt der Staatsanwalt auf´s Trapez.
Was meinen Fachbereich angeht, habe ich so etwas mitbekommen. Ein Kollege hatte ein absturzsicherndes Bauteil (Treppengeländer) nicht, sagen wir es mal allgemein, nach den Regel der Technik gebaut und montiert. Der bauleitende Architekt hatte dies aber so gezeichnet. Der Bauherr war eine Baugenossenschaft, welche auch Bauingenieure beschäftigt und gleichzeitig Betreiber der Wohnanlage war.
Nun kam, nach Jahren, ein Kleinkind wegen der mangelbehafteten Ausführung zu Tode. Den ausführenden Betrieb gab es nicht mehr, aber den Betreiber und den Architekten im Ruhestand hatte man am Sack. Den Architekten, weil er es falsch geplant hat und den Betreiber, weil er seiner Verkehrswegesicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Der Kollege wäre, wenn er noch gelebt hätte, auch zivilrechtlich immer noch dran gewesen.
Marius Sag das dem Fachbetrieb und fahr halt noch a´bisserl in gedrosselter Version. Jeder macht Fehler, sei fair.
Mein erstes Mopped lief auch nicht gleich 200 Sachen... zum Glück 