Beiträge von neville1290r

    Laut BGB beträgt die beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im deutschen Recht grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer bei auftretenden Mängeln vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen.

    Der Händler (nicht KTM) ist auf jeden Fall für 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht dir gegenüber. Was da im Hintergrund mit KTM läuft, spielt keine Rolle.

    Wenn es um Garantien seitens KTM geht, dann sind das freiwillige Leistungen und KTM bestimmt die Regeln. Dies schränkt aber in keiner Weise die gesetzliche Gewährleistung ein.


    Grüße

    Moin,

    nur mal als Idee, ich habe eine Klappleiter, bei der das Scharnier oben einrastet. Die stelle ich über das hinten aufgebockte Motorrad. Auf jeder Seite eine Schlaufe um den Rahmen und die mit Spanngurten an der Leiter befestigt. Dann kann der Hinteradständer entfernt werden. So habe ich vor kurzem Lager und Achse erneuert. Mein Garagennachbar hat das dann auch gleich erfolgreich bei seiner GT ausprobiert.

    Vielleicht hast du ja was passendes rumstehen.

    Grüße