Laut BGB beträgt die beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im deutschen Recht grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer bei auftretenden Mängeln vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen.
Der Händler (nicht KTM) ist auf jeden Fall für 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht dir gegenüber. Was da im Hintergrund mit KTM läuft, spielt keine Rolle.
Wenn es um Garantien seitens KTM geht, dann sind das freiwillige Leistungen und KTM bestimmt die Regeln. Dies schränkt aber in keiner Weise die gesetzliche Gewährleistung ein.
Grüße