Hab ich von meinem Arbitskollegen weitergeleitet bekommen...
vielleicht brauchts wer...
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider werde ich aus Ihren Angaben auf Ihrer Homepage nicht ganz schlau.
siehe:
http://www.tuev.at/start/brows…tria%20Holding/Dienstleis
tungen/Kraftfahrtechnik%20und%20Verkehr/Kraftfahrtechnik%20/Fahrzeugumr%C3%B
Cstung/Ausnahmen
Gilt dies auch für einspurige Krafträder (Motorräder)?
Danke für Ihre weiteren Informationen.
----------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr *******
Typgenehmigte Leuchten und Rückstrahler mit E-Prüfzeichen an der originalen Einbauposition kann man bei den Motorrädern nicht ganz anwenden - da die "Blinker" meist kleiner sind und sich der Sichtwinkel nicht ganz ausgeht.
Auspuffanlagen, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen.
Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden - Auspuff ist bei Auto und Motorrad gleich.