Dank an Martin für die Infos.
Ich bin Enttäuscht. Ich dachte wirklich es wird was einfacher beim TÜV.
Grüße
ktmtreiber1
Dank an Martin für die Infos.
Ich bin Enttäuscht. Ich dachte wirklich es wird was einfacher beim TÜV.
Grüße
ktmtreiber1
Naja - es hängt ja immer vom TÜV-Prüfer ab.
Ich habe das Pretender Heck montiert. Da ist das Kennzeichen tatsächlich der einzige Spritzschutz. Nachgemessen hat beim TÜV noch keiner. Das ist ´ne Kleinigkeit. Wenn der Prüfer kein Korintenkacker ist, guckt der da gar nicht drauf.
Nur den Winkel des Kennzeichens habe ich auf ein "normales Maß eingestellt (ist beim Pretender-Heck verstellbar).
Und wie gesagt - 100% kenn ich mich mit der Spritzschutz-Vorschrift nicht aus. Auf einer Prüfstelle können die es Dir aber ganz genau sagen.
Gruß Martin
@ktmtreiber1:
Nein, es gibt nach wie vor eine Vorschrift für den Spritzschutz über dem Hinterrad. Wie der genau lautet weiß ich nicht. Der Abstand zwischen Hinterradachse und Spritzschutzunterkante darf ein bestimmtes Maß X nicht unterschreiten (in belastetem Zustand). Streng genommen darf das Kennzeichen nicht Teil des Spritzschutzes sein.
Gruß Martin
diese Vorschrift wurde doch abgeschaft?
scheint aber so...rg-racing heck mit kleinem led-rücklich (eingebaute kennzeichenbeleuchtung)....
Hast Du das Heck direkt in UK bestellt?
hi franky.
ne, das kannst du bei mir bekommen...
einfach ne pn...
gruß, chris.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich mir da auch etwas unsicher bin. Ich war eigentlich der Meinung, dass es diese Vorschrift so noch gibt.
Aber wie gesagt: hundertprozentig sicher bin ich mir da nicht.
Gruß Martin
hi franky.
ne, das kannst du bei mir bekommen...
einfach ne pn...
gruß, chris.
Merci Chris,
werde eventuell auf dich zurück kommen.
Mein Dealer lässt momentan welche aus Carbon machen,
die ich noch begutachten werde, sobaldd Sie fertig sind.