Dank an Martin für die Infos. ![]()
Ich bin Enttäuscht. Ich dachte wirklich es wird was einfacher beim TÜV. ![]()
Grüße
ktmtreiber1
Dank an Martin für die Infos. ![]()
Ich bin Enttäuscht. Ich dachte wirklich es wird was einfacher beim TÜV. ![]()
Grüße
ktmtreiber1
Naja - es hängt ja immer vom TÜV-Prüfer ab.
Ich habe das Pretender Heck montiert. Da ist das Kennzeichen tatsächlich der einzige Spritzschutz. Nachgemessen hat beim TÜV noch keiner. Das ist ´ne Kleinigkeit. Wenn der Prüfer kein Korintenkacker ist, guckt der da gar nicht drauf.
Nur den Winkel des Kennzeichens habe ich auf ein "normales Maß eingestellt (ist beim Pretender-Heck verstellbar).
Und wie gesagt - 100% kenn ich mich mit der Spritzschutz-Vorschrift nicht aus. Auf einer Prüfstelle können die es Dir aber ganz genau sagen.
Gruß Martin
@ktmtreiber1:
Nein, es gibt nach wie vor eine Vorschrift für den Spritzschutz über dem Hinterrad. Wie der genau lautet weiß ich nicht. Der Abstand zwischen Hinterradachse und Spritzschutzunterkante darf ein bestimmtes Maß X nicht unterschreiten (in belastetem Zustand). Streng genommen darf das Kennzeichen nicht Teil des Spritzschutzes sein.
Gruß Martin
diese Vorschrift wurde doch abgeschaft? ![]()
scheint aber so...rg-racing heck mit kleinem led-rücklich (eingebaute kennzeichenbeleuchtung)....
Hast Du das Heck direkt in UK bestellt?
hi franky.
ne, das kannst du bei mir bekommen...
einfach ne pn... ![]()
gruß, chris.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich mir da auch etwas unsicher bin. Ich war eigentlich der Meinung, dass es diese Vorschrift so noch gibt.
Aber wie gesagt: hundertprozentig sicher bin ich mir da nicht.
Gruß Martin
hi franky.
ne, das kannst du bei mir bekommen...
![]()
einfach ne pn...
gruß, chris.
Merci Chris,
werde eventuell auf dich zurück kommen.
Mein Dealer lässt momentan welche aus Carbon machen,
die ich noch begutachten werde, sobaldd Sie fertig sind.