Auskunft vom KBA bezüglich Reifenbindung.

  • Ich habe selbst das KBA in Flensburg angeschrieben, da ich von einem TüV zum nächsten TüV-Stützpunkt unterschiedliche Aussagen erhalten habe, wollte ich das von denen geklärt haben, die die Betriebserlaubnis für alle KFZ in Deutschland regelt/genehmigt. Die sollten also wissen was Sache ist.


    Hier mal ein Abriss des dortigen Sachbearbeiters (Nachname, Tel. und E-Mail habe ich zum Schutz des Mitarbeiters entfernt)




    Ich gehe davon aus, dass nun allen klar ist, dass andere als im Zulassungsteil I + II genannte Reifen in Deutschland eingetragen sein müssen!


    -ghost-