Reifenfriegabe Antwort von "Tourenfahrer"

  • Hallo,
    nein ich will keine neue Diskusion anfangen, ich hab nur ne Anfrage an den Tourenfahrer gestellt, was es mit der Freigabe und dem Blabla im Teil II (alt Brief) auf sich hat.
    Hier die Antwort:


    Hallo Herr XXXXX,


    ja, es gibt immer noch eine Reifenbindung.
    Den aktuellen Stand an Reifenfreigaben für ihr Motorrad können Sie bei ihrem Händler oder beim Fz-Hersteller abfragen, da ein Freigabe -Eintrag in die Fz-Papiere nicht mehr erfolgt.
    Wenn sie eine bestimmte Reifenmarke im Auge haben, dann können sie sich die evtl. vorhandene Freigabe auch direkt beim Reifenhersteller aufrufen und die entsprechende ABE ausdrucken lassen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Till Kohlmey
    Geschäftsführender Redakteur




    Grüße
    Mathias

    81-83 RD80
    83-84 XS400
    84-89 XT 600 TÉNÉRÉ
    89-99 XTZ 750 Super TÉNÉRÉ
    98-xx LC4 640 Adventure
    04-06 LC4 640 DUKE II
    06-xx LC8 Supermoto

  • Noch mehr Korrespondenz zur Reifenfreigabe.
    Ich habe das KBA, DUNLOP und die für mich zuständige Zulassungsbehörde angeschrieben:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir ist die Reifenfreigabe für Motorräder unklar, darum wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie.
    Ich möchte an meinem Motorrad, eine KTM LC8 SM A2 Bj 2007, andere Reifen als die Serienbereifung nutzen.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I finde ich die Bemerkung: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
    Wenn ich in das „Certificate of Conformity" ( => ist das die Betriebserlaubnis?) schaue.
    Finde ich bezüglich Reifen folgendes:
    Position 32. Tyre size designation:
    Axle 1: 120/70 ZR 17 M/C 58W Axle 2: 180/55 ZR 17 M/C 73W
    Ich möchte nun einen Reifen der Firma DUNLOP mit dem Namen Sportmax Roadsmart vorne und hinten nutzen.
    Diesen Reifen gibt es in der EC entsprechenden Größe und Geschwindigkeitsklasse.
    Darf ich diese Reifen auf meinem Motorrad nutzen? Auf was muß ich beim auswählen alternativer Reifen achten?
    Warum gibt es für einige Reifen Freigaben des Herstellers?
    Warum gibt es von den Reifen Herstellern für einige wenige Produkte weiterhin: „UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR REIFEN
    UMRÜSTUNGEN AN KTM-KRAFTRÄDERN"?
    Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus.


    Hier nun die Antworten:
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    Vom KBA:
    Sehr geehrter Herr,
    ich danke für Ihre vorgenannte Anfrage.
    Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der Economic Commission for Europe (ECE-R) nachzulesen.
    Fragen zu Einzelfahrzeugen oder auch Änderungen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen gehören nicht zu dem Zuständigkeitsbereich des Kraftfahrt-Bundesamtes. Für diese Aufgaben sind im Geltungsbereich der StVZO die Bundesländer, mithin die örtlichen Zulassungsbehörden, zuständig.
    Gleichwohl will ich Ihnen gern im Rahmen meiner Möglichkeiten einige Hinweise zu Ihren Fragestellungen geben.
    Der Fahrzeughalter und/ oder –führer eines Kraftrades , hat bei der Verwendung von Rad-Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugdokumenten explizit aufgeführt sind, ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Kombination sicherzustellen. Allgemeine Voraussetzung ist dabei das Vorliegen einer Bauartgenehmigung für den Reifen, in der ausreichende Größen, Last- und Geschwindigkeitsindizes geprüft und bestätigt sind. Die entsprechenden Genehmigungszeichen sind auf der Reifenflanke ersichtlich. Sofern eine bestimmte gewünschte Rad/Reifen-Kombination nicht ausdrücklich im Fahrzeugschein bzw. der neuen Zulassungsbescheinigung genannt ist, ist dringend zu empfehlen, vorab anderweitig die Eignung bestätigen zu lassen. Dies trifft für Zweiradfahrzeuge mit ihren konstruktionsbedingten Besonderheiten der Fahrdynamik im besonderen Maße zu. Entsprechend kommt auch den Freigaben des Fahrzeugherstellers - z.B. in der Betriebsanleitung - oder auch des Herstellers der Bereifung, eine besondere Bedeutung zu.
    Zu empfehlen ist daher aus meiner Sicht, nur empfohlene Bereifungen bzw. Kombinationen zu verwenden. Stehen solche Bereifungen z.B. aufgrund des Alters des Fahrzeuges nicht mehr zur Verfügung, ist ggf. der Hersteller bzw. der örtliche Repräsentant (Fachwerkstatt) über alternative Bereifungen an Ihrem Fahrzeug zu befragen. Entsprechende Auszüge aus der Betriebsanleitung oder Bestätigungen können sicherlich auch bei polizeilichen Überwachungsmaßnahmen oder Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO hilfreich sein.
    Zur ggf. vorhandenen pauschalen Formulierung „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ in der Zulassungsbescheinigung ist ergänzend zu bemerken, dass dieser Eintrag den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren soll, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Der Eintrag dient aus meiner Sicht entsprechend dem Ziel, zu jedem Zeitpunkt die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
    Der Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis ist im Übrigen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. 2. Das sogenannte COC ist lediglich der Nachweis über die erteilte Typgenehmigung für den Fahrzeugtyp innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
    Auch im COC Papier wird häufig nur eine mögliche Bereifung eingetragen, obwohl noch andere denkbar sind.
    Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen eine Hilfestellung geben. Sofern sich weitere Fragen ergeben, empfehle ich – wie vorerwähnt- mit dem Hersteller Ihres Fahrzeugs bzw. einem örtlichen Repräsentanten des Herstellers (Fachwerkstatt) Kontakt aufzunehmen.
    Mit freundlichem Gruß

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    Von DUNLOP:
    Sehr geehrter Herr,
    nach Ihren Angaben müßte es sich um eine SuperMoto 950 oder 990 handeln?
    Für dieses Motorrad liegt bislang leider keine Freigabe des Roadsmart vor.
    Sofern für Ihr Motorrad von KTM eine Marken-/Profilbindung festgelegt wurde (ggf. beim Hersteller erfragen), wäre die Verwendung dieses Reifens nur nach Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV) zulässig. Entsprechende technische Datenblätter hiefür könnten wir Ihnen bei Bedarf zusenden.
    Bei Rückfragen können Sie uns auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 130 51 31 erreichen.
    mit freundlichen Grüßen
    Dunlop GmbH & Co.KG
    TireInfoCenter

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    Von der für mich zuständigen Zulassungsstelle (Kreis Ratzeburg):
    Sehr geehrter Herr,
    mit der Umstellung der Zulassungsdokumente zum 01.10.2005 hat die Europäische Uninon beschlossen, dass für Fahrzeuge nur eine Standartbereifung in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen wird.
    Leider kann Ihnen bei der Wahl der Bereifung nur noch Ihr KTM Vertragshändler bzw. die Technische Prüfstelle Auskunft geben.
    Entscheiden Sie sich für eine Bereifung die nicht vom Hersteller freigegeben wurde, kann die Eintragung über einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden, dieses Änderungsgutachten wird dann auch in die Zulassungsbeschinigung Teil I ( ehemals Fahrzeugschein )eingetragen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • ich mache mir da gar keine Gedanken mehr über Freigaben...


    Der BT016 ist astrein und bleibt...


    wenns mal zufällig ein Wechsel im April wird, dann kommt wieder der Supercorsa drauf für den Sommer,


    ich denke auch bei den wenigen Freigaben, haben wir immer noch die Qual der Wahl...

  • Ich kann da nur beipflichten, hab jetzt 3k km auf dem BT016 drauf und der pickt noch wie am ersten Tag. Einziger Wermutstropfen ist der nur mittelmäßige Grip bei Nässe, was mich aber als Schönwetterpilot relativ wenig kratzt. Da muß schon was sehr Gutes kommen daß ich den wechsle.




    Gruß vom Bodensee :winke:


    Chris

    Supermoto ist ein geiles Zeug :wheelie: