LC4 Eu Brief????

  • Hallo!!!


    Habe folgendes Problem habe eine KTM LC4 Supermoto die aus England kommt. Ich will sie gerne in Deutschland anmelden.


    Wie mach ich das und wie teuer ist so etwas?


    der Händler meinte was von COC-KTM nachfragen, was bedeutet das?



    danke im vorraus

  • Original -> ADAC


    Auszug:


    Zulassungsverfahren


    Bei Ihrer Zulassungsstelle müssen Sie folgende Papiere vorlegen:


    · Personalausweis oder Reisepass
    · Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
    · Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag
    · ausländische Fahrzeugpapiere
    · COC (EU-Typengenehmigung)
    · Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
    · Umsatzsteuererklärung


    Bei Neufahrzeugen und solchen aus geänderten Modellreihen ersetzt seit 1/98 die Vorlage der EG-Typgenehmigung = Übereinstimmungserklärung = Certificate of Conformity, kurz COC, die Vorführung bei der technischen Prüfstelle. Sie besagt, dass für dieses Fahrzeug bereits eine EU-weit geltende Betriebserlaubnis erteilt wurde. Für Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung ist die Europäische Betriebserlaubnis noch nicht vorgeschrieben. Die Neufahrzeuge, für die es noch keine COC gibt, müssen nach wie vor zur Einzelabnahme nach §21 StVZO bei der technischen Prüfstelle TÜV oder DEKRA vorgeführt werden. Je nach Übereinstimmung der technischen Daten werden dafür zwischen 50 bis 150 EUR gefordert. Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) erhalten Sie schließlich von der Zulassungsstelle ausgehändigt.


    Umsatzsteuer


    Wenn Sie ein Neufahrzeug gekauft haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung zu dem für Sie zuständigen Finanzamt gehen und dort die 19 %ige deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Dazu wird Ihnen das Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis - umgerechnet zum Tageskurs am Kauftag - errechnet.


    Nach der EU-Definition gilt im Hinblick auf die steuerliche Einordnung ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat, oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
    Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, Ihr Finanzamt von der Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) zu benachrichtigen. Dies geschieht durch die sog. "Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs". Auch dieses Formular müssen Sie beim Finanzamt selbst ausfüllen und unterschreiben.

    DUKE2-03
    SD-R-08