Reifenkombi....

  • In §36(2a) steht:


    "Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor"


    Im Satz 2 steht, dass Pkws entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Das gilt also definitiv nicht für Motorräder, egal was irgend ein Polizist, Dekraist, TÜVist oder sonstwer sagt.


    Der Begriff "Mischbereifung" existiert nicht im Gesetzestext, weil jeder etwas anderes darunter verstehen kann (verschiedene Hersteller, oder verschiedene Profile oder verschiedene Bauart). Wenn keine Einträge im Brief sind, kann man auf einem Moped mischen, was immer man will. Allerdings kann bei einer Hauptuntersuchung der Prüfer das sichere Fahrverhalten anzweifeln, wenn man sich irgendwelche abenteuerlichen Kombinationen zusammensteckt. Genaugenommen ist der Halter immer nachweispflichtig, was das sichere Fahrverhalten angeht. Aber bei einem Corsa vorn und einem Pilot Power hinten dürfte eigentlich kein Prüfer etwas bemängeln.