Suche ABE für Quat-D SD 990 e9*4521

  • Es geht um ein Gutachten für eine Quat-D-Anlage aus Alu für'ne Superduke 990 (AKTM0120001) ohne Kat. Der Auspuff hat die Nummer e9*4521.
    Kann mir bitte jemand ein Gutachten bzw. eine Bescheinigung zukommen lassen?


    Danke im voraus,
    Jörg

  • wenn der schalldämpfer eine e - Nr hat gibt es keine ABE. Es liegt beim KBA ein Schreiben vor das der auspuff eine zulassung erhalten hat. dieses kann vom tüv / dekra oder der polizei eingesehen werden wenn bedarf besteht. du bekommst eigentlich nie papiere dazu wenn e - Nr drauf ist, bei meinem akra war auch nix dabei ausser anbauanleitung.

  • HAT BISHER AUCH KEINEN INTERESSIERT BEI DER HU UND BEI KONTROLLE AUCH NICHT. AUSSER LETZTES JAHR WOLLTE MIR DER HERR POLIZIST WEISS MACHEN, ICH MUSS PAPIERE MIT HABEN UND DIE BEKOMME ICH ALS PDF BEI AKRA IM NETZ UND KANN DIESE DANN AUSDRUCKEN. AUF NACHFRAGE DIE ANTWORT ES GIBT KEINE UNTERLAGEN, NUR BEIM KBA LIEGEN PAPIERE VOR.

  • wenn der schalldämpfer eine e - Nr hat gibt es keine ABE. Es liegt beim KBA ein Schreiben vor das der auspuff eine zulassung erhalten hat. dieses kann vom tüv / dekra oder der polizei eingesehen werden wenn bedarf besteht. du bekommst eigentlich nie papiere dazu wenn e - Nr drauf ist, bei meinem akra war auch nix dabei ausser anbauanleitung.


    Ist schlichtweg falsch.
    Die e-Nummer alleine gibt keine Auskunft, für welche Maschine, also Marke, Modell, etc. die Freigabe erteilt ist, daher gibt es immer eine Bescheinigung bei e-geprüften Bauteilen mit dazu, wo genau dieser Bezug erläutert wird.

  • DESWEGEN STEHT JA AUCH NACH DER "E" KENNZEICHNUNG AUCH NE NUMMER. DIE DIE ZUGEHÖRIGKEIT ANGIBT, WELCHE IN DEN PAPIEREN FÜRS KBA STEHT.
    WENN DU NE ABE FÜR NEN TEIL HAST, STEHT AUF DEM TEIL NE KBA-NUMMER UND IST NICHT MIT NEM "E" GEKENNZEICHNET.

  • Habe mich jetzt mal schlau gemacht, es muss keine Bescheinigung o.ä. mitgeführt werden.


    StVZO sagt:


    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    "Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
    Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
    Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden."


    Also, der roadrunner81 hat Recht, auch wenn er viel schreit.

  • Bisher wurden alle meine e-gekennzeichneten Auspuffanlagen mit einer schriftlichen ABE ausgeliefert... War dann aber bestimmt ein Versehen, daß ich die bekommen habe, weil wir ja gelernt haben, daß es keine gibt... :crazy: