Abgas+Lärmpegelmessung ab 2006

  • Während meiner 2-stündigen Wartezeit bei der Zulassungsstelle, hatte ich genügend Zeit, mich nebenan beim TÜV Bayern nach den Zulässigkeit von ABE Auspuffanlagen zu erkundigen und bekam vom hiesigen Dienststellenleiter folgenden Auskünfte:


    1. "Bei Montage einer Auspuffanlage mit EG-ABE erlischt die Betriebserlaubnis definitiv NICHT, mit oder ohne Kat spielt keine Rolle, da ja ABE."
    2. "Dies gilt nur für Deutschland"
    3. "Eintragung einer solchen Anlage grundsätzlich möglich, aber sehr aufwendig, weil eine db-Messung notwendig ist und die ABE Anlagen i.d.R. zu laut sind." (Hatte das Gefühl, dass die ne Eintragung net gern machen, warum au immer)
    4. "Grundsätzlich jedoch schützen die o.g. Aussagen jedoch nicht vor der Willkür einzelner :stop polizei:"






  • man wer soll das denn Alles lesen???? :sehe sterne: :sehe sterne:

  • Andi


    vielen dank für deine mühe (wie lange hast du daran nur geschrieben..??)


    ich sehe das sehr pragmatisch (ist natürlich nur meine meinung):


    - offen fahren, alles andere abe/nicht abe, eater rein/raus ist eh gezappel und kommt letztendlich auf's gleiche raus (nämlich illegal fahren)
    - möglichst nicht anhalten lassen und wenn, strafe bezahlen und punkte in kauf nehmen (weil effektiv ja auch ne regel/gesetz
    missachtet wurde).