Während meiner 2-stündigen Wartezeit bei der Zulassungsstelle, hatte ich genügend Zeit, mich nebenan beim TÜV Bayern nach den Zulässigkeit von ABE Auspuffanlagen zu erkundigen und bekam vom hiesigen Dienststellenleiter folgenden Auskünfte:
1. "Bei Montage einer Auspuffanlage mit EG-ABE erlischt die Betriebserlaubnis definitiv NICHT, mit oder ohne Kat spielt keine Rolle, da ja ABE."
2. "Dies gilt nur für Deutschland"
3. "Eintragung einer solchen Anlage grundsätzlich möglich, aber sehr aufwendig, weil eine db-Messung notwendig ist und die ABE Anlagen i.d.R. zu laut sind." (Hatte das Gefühl, dass die ne Eintragung net gern machen, warum au immer)
4. "Grundsätzlich jedoch schützen die o.g. Aussagen jedoch nicht vor der Willkür einzelner :stop polizei:"