hallo,
vielen Dank.
Gibt es einen Link zu diesem Kastl. Vielleicht eine Website?
Aber wenn man das Kastl einbauen lässt, erlischt wohl der Garantieanspruch, oder?
Grüße, Tommes
hallo,
vielen Dank.
Gibt es einen Link zu diesem Kastl. Vielleicht eine Website?
Aber wenn man das Kastl einbauen lässt, erlischt wohl der Garantieanspruch, oder?
Grüße, Tommes
kastl-website kommt ende september... musst leider noch a bissl geduld haben...
aber dann kannst du alles online bestellen...
zu dem Problem kann ich nur sagen "WELCOME TO THE FAMILY" auch mit Kastl und kurzer Übersetzung fühlt sich das nicht wirklich gut an mit dem Motorrad. Is wie ein Raubtier in einen zu kleinen Käfg sperren. Erster Gang zu agressiv, im zweiten fühlt sich der Motor net wohl. 30er Zonen sind wirklich der Horror.
Dürfte doch erst dann legal werden, wenn man auch eine Geräauschmessung und so machen lässt oder? Da sich die Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit erhöht und dadurch das Motorrad auch lauter wird oder täusche ich mich da?
Hatte mich diesbezüglich auch schon mal schlau gemacht und sogar mit mehreren TÜVs telefoniert. Fakt ist, die wussten es teils selbst überhaupt nicht.
Selbst recherchiert habe ich folgenden Sachverhalt. Demnach müsste es möglich sein, eine Eintragung ohne Gutachten vorzunehmen, wenn die Übersetzung nicht mehr als 8% beträgt
(Änderung von 16/40 auf z.B. 15/40 innerhalb 8% gem 97/24/EG).
Link zum PDF (Seite 259): http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1997L0024:20060328:DE:PDF
Auszug:
4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung unterschieden.
4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs I benützt wird, ist das Verhältnis E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 zu ermitteln; hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1000 U/ min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.
4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.
4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E > 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 13 %, so sind die Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem Technischen Dienst zu übergeben.
Hoffe das ist jetzt nicht zu arg am Thema vorbei! ;)
Grüße