nagelneue smc-r mit evo 1

  • Tut er nicht :lautlach:


    Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert.
    Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten,wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht,gilt derzeit nicht. Dieser Motorradsteuersatz gilt seit 1955 unverändert.


    Alles nachzulesen in unserem Kraftfahrzeugsteuergesetz.
    https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html


    Wenn ich mehr Abgase ausstoße als die EURO NORM vorsieht, was ist dann mit den für die ich nicht bezahle? = Steuerhinteziehung .. Dazu brauch ich kein Internet genau genommen ist das so. Auch wenn das so nicht direkt im Steuergesetz steht.
    Dann könnte ja jeder sein Kat ausbauen und problemlos den Abgastest bestehen.
    Nach deiner Aussage bräuchten wir dann keine Abgasnormen (EURO4). Nur weil man 690 ccm Hubraum hat heisst es noch lang nicht das ich den Abgaswert nicht ändern kann. Dabei spielt es absolut keine Rolle ob das auf den Hubraum berechnet wird!!!! Sonnst würde der TÜV keine Abgasmessung machen.


    Punkt um ich will da auch nicht weiter darüber diskutieren aber wenn sich einer dahinter hängt bist voll dabei. Du oder andere wären nicht die ersten. (Grauzone)

    Gruß,


    690DukeR

    3 Mal editiert, zuletzt von 690DukeR ()