A2 Drosselung

  • Hallo,
    habe meine KTM 690 SMC-R beim Händler drosseln lassen. Nun habe ich sie zugelassen und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei P.2/P.4 (Nennleistung in kW) noch immer die 49 kW und nicht die erforderlichen 30. Unter Punkt 22 ( Bemerkungen und Ausnahmen) in der Zulassungsbescheinigung steht noch: zu P.2/P.4 Leist.-Reduzierung durch elektronische Regeleinheit PSI, Kennz: LC4 I 002-30***. Reicht das? Oder muss bei P.2/P.4 die gedrosselten 30 kW stehen?


    Danke.

  • bei mir steht bei P2/P4 30kW bei 7000 1/min, nur bei der handelsbezeichnung steht KTM 690 SMC R (30 kW), sonst nirgends

  • War bei mir aus so hatte auch 49 kw stehen.
    Bin dann nochmal zum Händler gefahren und hab ihm das mitgeteilt dann musste ich nochmal 3 Tage und dann kam der Richtige Typenschein mit 30kw :)

  • Du hast die aber nicht zufällig in München gekauft?

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!