Hallo,
habe meine KTM 690 SMC-R beim Händler drosseln lassen. Nun habe ich sie zugelassen und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht bei P.2/P.4 (Nennleistung in kW) noch immer die 49 kW und nicht die erforderlichen 30. Unter Punkt 22 ( Bemerkungen und Ausnahmen) in der Zulassungsbescheinigung steht noch: zu P.2/P.4 Leist.-Reduzierung durch elektronische Regeleinheit PSI, Kennz: LC4 I 002-30***. Reicht das? Oder muss bei P.2/P.4 die gedrosselten 30 kW stehen?
Danke.