Unfall mit umgebautem Motorrad

  • Wenn Du dir das oben bereits zitierte Urteil noch mal vor Augen führst: "Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Denke das passt auch bei einem Endtopf (zumindest bei mir) hatte der PP schon Auswirkungen auf die Gashand;)

    Um Gottes Willen:
    Dann muss ich SOFORT den Aufkleber entfernen,
    wo der kleine Junge auf Japan pinkelt!
    Nicht auszudenken, wie das den Fahrer zum Schnellfahren animieren könnte!

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • bei mir zur 80er Zeiten mit einem nicht gedrosselten Motorrad (wusste ich natürlich nicht da bereits so gekauft! :nein: ) war das Unfallgutachten, welches meine Geschwindigkeit Innerorts auf maximal 55 km/h erklärt hatte, ausschlaggebend. So habe ich endlich, nach dem die Versicherung des Unfallgegners und Verursacher das Gutachten selber in Auftrag gegeben hatte, endlich all die schönen Schecks bekommen. Immer wieder welche... :prost:


    Also wenn deine Modifizierungen am Unfallhergang keine Rolle gespielt haben, bist soweit safe. Wobei dich danach trotzdem noch extra dafür verantworten musst. Musst ich auch vor Gericht hatte aber Glück das mein Anwalt und der Richter sich zuvor schon geeinigt hatten. Musste aber zum Jungendpsychologen und was weiß ich alles und das bereits vor 20 Jahren... Bin zum Gericht mit Krücken da ich paar Tage zu vor Fixierschrauben entfernt bekam und habe natürlich Reue gezeigt! :kapituliere:


    Was ich aber aus meiner Erfahrung sagen kann: Ohne Verkehrsrechtsschutz hätte ich keinen Euro bekommen und hätte meinen KFZ Führerschein dann wohl auch erst mit 20 machen dürfen.


    Heißt: Ab zum Rechtsanwalt! Immer. Selbst vor zwei Jahren meine Frau mit meinem Auto kleiner Parkplatzrempler wo beide Gleichzeitig zurück setzten. Beide Schuld klarer Fall jeder bezahlt seinen Schaden!?? Bullshit. Rechtsanwalt der macht dann Quotenvorrecht. Dann bekommst noch Kohle vom Gegner weil deine Versicherung hochgestuft wurde. Von den Kosten müssen die dann 50% bezahlen bei einer Mehrbelastungs-Rechnung auf 5 Jahre. Ohne Anwalt das durch bekommen, keine Chance...


    Also gerade beim Motorradfahren. Wenn ihr es noch nicht habt. Schließt unbedingt einen Verkehrsrechtsschutz ab!!! Und nein ich bin kein Versicherungskaufmann!

  • Dann muss ich SOFORT den Aufkleber entfernen, wo der kleine Junge auf Japan pinkelt!


    Da würde ich mir eher Sorgen machen, ob der Aufkleber die "Aufkleber-Nagelprobe" besteht:


    1. Was will ich damit sagen?
    2. Wer will's wissen?
    3. Ist es dann wenigstens lustig?


    :zwinker:


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • ...kleiner Parkplatzrempler wo beide Gleichzeitig zurück setzten. Beide Schuld klarer Fall jeder bezahlt seinen Schaden!?? Bullshit. Rechtsanwalt der macht dann Quotenvorrecht. Dann bekommst noch Kohle vom Gegner weil deine Versicherung hochgestuft wurde. Von den Kosten müssen die dann 50% bezahlen bei einer Mehrbelastungs-Rechnung auf 5 Jahre.


    "Beide Schuld, jeder zahlt seinen Schaden...", ist natürlich die gleichermaßen weit verbreitete wie falsche Idee:
    Bei einer 50% Haftungsquote zahlt jeder die Hälfte seines und die Hälfte des Schadens des Unfallgegners.
    Qutoenvorrecht heißt, dass ein kraft Gesetz auf die eigene Versicherung übergegangener Anspruch gegen den Unfallgegner nicht zum Nachteil des geschädigten Versicherungsnehmers geltend gemacht werden darf, womit im Regelfall der Geschädigte vom Gegner zu zahlendes Geld vereinnahmen, bevor die Versicherung zugreifen darf.
    Insofern ist mir jetzt bei deinem Parklplatz Beispiel mit üblicher 50% Haftungsquote nicht klar, was das hinsichtlich des Rückstufungsschadens mit dem Quotenvorrecht zu tun hat :denk:
    Das Qutotenvorrecht greift im Beispielsfall beim Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung:
    Sobald der Unfallgegner einen Teil der Kosten trägt (und sei es auch nur im Wege der gegenseitigen Verrechnung), darf der Rechtsschutzversicherte zunächst sich seinen Selbstbehalt wieder holen (im Falle der Verrechnung sogar von der eigenen Versicherung).
    Am Rückstufungsschaden wird dagegen ganz normal der Unfallgegner nach Haftungsquote beteiligt, wie an allen anderen Schadenspositionen auch.


    Ich stimme voll und ganz zu: Verkehrssrechtsschutz ist extrem wichtig, allerspätestens wenn es um die eigene Verteidigung bei Fällen mit Personenschaden geht.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.