• Hallo Leute!


    Ich hoffe ich bin hier nicht ganz falsch?! :D Ich habe ein Problem .. Und zwar fahre ich seit 2 Jahren eine KTM 660 SMC, Baujahr 2004, jetzt wollte ich Tüv machen, dieser lässt mich aber nicht bestehen weil die Maschine weder ein Zündschloss noch ein Lenkradschloss besitzt ... Ich habe halt seit 2 Jahren wie mein Vorgänger den ich auch noch kenne und der nie ein Problem beim Tüv hatte ein Bremsschloss, also praktisch ein Schloss was man in die Bremsscheibe rein klemmt ... Meiner Meinung nach bekommt ein Leihe die Maschine eh nicht an xD Die Fahrgestellnummer lautet VBKEXE4014M779978, ich habe schon KTM Kundenservice angeschrieben aber das dauert ... Jemand von euch auch schon mal ein ähnliches Problem gehabt? Der Tüvheini möchte jetzt eine Art "Zertifikat" von KTM das dieses Schloss an der Bremse reicht .... Jemand Tipps?


    Danke!

  • Moin,


    das kenne ich zur Genüge.....
    Kann manchmal gut gehen oder man gerät an einen "genauen" Prüfer und hat damit keine Chance denn:


    Gesetzestext


    STVZO § 38a: Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
    Absatz 2
    Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3
    oder .......müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung
    ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
    Bestimmungen entspricht.


    Richtlinie 93/33/EWG
    ANHANG II
    3.5. Die Sicherungseinrichtung muß Teil der Grundausstattung des Fahrzeugs sein (d. h. der Fahrzeughersteller hat sie vor dem ersten Verkauf anzubringen). Das Schloß muß fest in die Sicherungseinrichtung eingebaut sein. (Kann das Schloß mit Hilfe des Schlüssels und nach Entfernen der Abdeckung oder einer anderen Haltereinrichtung abgezogen werden, so ist dies zulässig.)


    KTM wird sich weigern, Dir eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auszustellen.


    Grüße