Falsch. Du musst im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Anlage für dein Motorrad bestimmt ist. Sonst könntest du dir ja jeden Auspuff mit E-Prüfzeichen unter jedes beliebige Motorrad zimmern. Die Hersteller liefern deshalb oft eine kleine Karte dazu, auf der der Verwendungsbereich steht. Oder es steht auf der Anbauanleitung mit drauf.
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Da liegst du falsch ! Es besteht keine Mitführpflicht von Dokumenten für nach EU Recht geprüfte Fahrzeugteile.
Dass die Teile für das Fahrzeug bestimmt sein müsse, sollte jedem einleuchten.
Im Zweifelsfall muss dir nachgewiesen werden, dass das Bauteil nicht für das Motorrad bestimmt ist.
Hier kann ich nur §19StVZO empfehlen ......
Wenn du etwas über die Mitführpflicht bei Bauteilen mit E/e Nummer findest, teile es bitte mit uns ![]()