Also das mit der Nachbesserung ist so nicht richtig Norbert. Deine restlichen rechtlichen Ausführungen übrigens auch nicht. Der Kommentar mit der zugesicherten Eigenschaft ist kreuzverkehrt, sorry. Der Snowboardvergleich hinkt nicht und die Geldsummen sind auch nicht entscheidend um die es hier geht. Bitte Palandt (109,- €) benutzen wenn BGB allein nicht reicht. Nichts für ungut.
Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 BGB) - und dann bitte nach dem "wenn" die Norm weiterlesen.
Es wird auch nicht gewandelt, es wird vom Vertrag, hier Kaufvertrag zurückgetreten. Das heißt, die gegenseitig erbrachten Leistungen sind zurückzugewähren. Der Kaufvertrag wandelt (da kommts her!) sich in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Moped retour, Geld retour. Der Schadensersatzanspruch wegen vergeblich getätigter Aufwendungen wie Urlaub etc. ist eine weitere Baustelle. Jetzt muss man differenzieren zwischen Schadensersatz STATT der Leistung (Leistung der Nacherfüllung = Reparatur) oder NEBEN der Leistung. Naja - und damit ist es natürlich nicht getan. Die Paragraphenkette durchzusubsumieren ist nicht das Problem. Aber wenn der Händler und/oder KTM sagen: NÖ! dann will der Anspruch - so er denn besteht - erst einmal durchgesetzt werden. Das geschieht dann vor einem Zivilgericht.
Schließlich - und das ist ein wichtiger Nebenkriegsschauplatz - war der Motorradkauf nicht an den Urlaub geknüpft. Es handelt sich also nicht um ein absolutes Fixgeschäft, da die Leistung (Nacherfüllung, Reparatur) nicht nach Urlaubsantritt unmöglich wird. Es ist nur nicht möglich, zu diesem Termin dann auch mit dem Moped wegzufahren. Wenn überhaupt ists ein relatives Fixgeschäft. Essentiell geht es um den Fortbestand des Leistungsinteresses und - siehe oben - die Durchsetzung des ganzen Wahnsinns.
Kurzum: Nicht ärgern! Nicht locker lassen aber vielleicht einen Rechtsstreit vermeiden. Die dauern lange und ärgern noch viel mehr. Menschlich und auf Augenhöhe verhandeln, sich nicht für dumm verkaufen lassen und auf den Tisch hauen. Aber bitte nicht im BGB rumstochern und irgendwann "hurra, ich hab was gefunden, das sieht richtig aus!" rufen. Die meisten Menschen reagieren allergisch auf die Juristerei. So wie diejenigen unter euch bestimmt auch, die bis hierher gelesen haben ;-).